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Hamburger Kapitän wegen Unfall in USA inhaftiert

am 16.12.2006 von http://www.ra-blog.de

Nach einem Schiffsunfall im März wurde der 59jährige Kapitän Wolfgang Schröder aus Hamburg in Alabama wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe verurteilt.
Am 2. März 2006 wollte Kapitän Wolfgang Schröder beim Ablegen vom Ladedock im Hafen von Mobile, Alabama, das Containerschiffs „Zim Mexico III“ wenden. Während des Wendemanövers fiel die Elektrik des Bugstrahlruders des über 160 Meter langen Frachters aus. Kapitän Schröder und der Lotse versuchten vergeblich, mit Ruder und Hauptmaschine gegenzusteuern. Strömung und Wind schoben das Schiff Richtung Dock. Es rammte die Kaimauer, die Spitze des Bugs bohrte sich in eine Containerbrücke, ein Kran fiel um und erschlug den Elektriker Shawn Jacobs (46) aus Mobile, der gerade den Kran gewartet hatte.
Schröder blieb nach dem Unfall zunächst auf freiem Fuß, wurde aber einen Monat später von der amerikanischen Küstenwache verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Schröders Verteidiger erklärte, er habe es seit 30 Jahren nicht mehr erlebt, dass Mandanten in Fußfesseln zum Gespräch mit ihrem Verteidiger gebracht würden.
Schröders Arbeitgeber, die Reederei Rickmers in Hamburg, stellte eine halbe Million Dollar Kaution. Schröder musste seinen Pass abgeben und wurde für die Zeit bis zur Verhandlung unter Hausarrest gestellt.
Der Staatsanwalt zeigte in der Verhandlung den Geschworenen als letztes Beweisstück ein Foto des toten Hafenarbeiters. Nach sieben Stunden Beratung befand die Jury Schröder der fahrlässigen Tötung (Criminal Neglect) für schuldig. Verantwortlich dafür ist ein vor über 100 Jahren entstandener Passus im Gesetz, der besagt, dass im Seerecht keine grobe sondern nur leichte Fahrlässigkeit dazu führen kann, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt zu werden.
Eine Bundesrichterin entschied, es bestehe Fluchtgefahr, da Schröder weltweite Kontakte habe, und ließ ihn noch im Gerichtssaal verhaften. Er wurde in Hand- und Fußfesseln aus dem Gerichtssaal abgeführt. Schröder wartet nun im Hochsicherheitsgefängnis Baldwin County Corrections Center in Bay Minette, Alabama (USA), auf die Entscheidung über das Strafmaß. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe - gemäß ARD bis zu 10 Jahren, gemäß Süddeutscher Zeitung bis zu vier Jahren und zwei Monaten. Das Strafmaß wird frühestens im Februar 2007 verkündet, erklärte Schröders Anwalt.
Die Schweden Jonas und Ingrid Lyborg setzen sich für Schröder ein und haben ihn im Gefängnis besucht. Ingrid Lyborg, die für die Firma JL Martime Services arbeitet, befasst sich mit der Aufklärung von Schiffsunfällen und hält den Fall für einen schrecklichen Unfall: “Aber wenn das Bugstrahlruder ausfällt, kann doch der Kapitän nichts dafür”. Dies sah das Gericht anders. Da das Ruder Monate vorher schon einmal ausgefallen war, habe Schröder damit rechnen müssen. Allerdings hatte das Ruder nach einer Reparatur bis zum Unfall einwandfrei funktioniert. Ingrid Lyborg hatte gemäß Hamburger Abendblatt bereits im Oktober erklärt, Schröder werde im Gefängnis unmenschlich behandelt, dürfe keine Briefe schreiben oder erhalten und auch Bücher seien verboten. Er leide unter Diabetes und hohem Blutdruck und in seiner Zelle brenne das Licht 24 Stunden am Tag.
Jonas Lyborg, der lange Zeit im Hafen von Mobile für ein schwedisches Seefahrtsunternehmen gearbeitet hat und Schröder zwei Mal pro Woche im Gefängnis besucht, erklärte zu den Haftbedingungen in Schröders Zelle: “Es gibt keine Möbel, keine Stühle, keinen Tisch, ein Gemeinschaftsklo für alle in der Zelle, Besuche zwei Mal die Woche maximal 30 Minuten. Schröder sitzt dann in Hand- und Fußfesseln hinter Panzerglas”. Lyborg berichtete, dass Schröder über das Büro des mithörenden Gefängnis-Sheriffs telefonisch zu erreichen sei. Es sei wichtig, dass die Welt, dass Europa mitbekomme, dass einem professionellen Seefahrer, der einst als Held verehrt wurde, Unrecht geschehe.
Schröder war 1987 beim Untergang der “Herald of Free Enterprise”, bei dem 193 Menschen ertranken, als einer der ersten mit seinem Schiff vor Ort und half Menschen zu retten.
Marko Stampehl, Sprecher der Reederei, erklärte, die Reederei stelle sich uneingeschränkt vor ihren Kapitän und sei in der Schuldfrage anderer Meinung als die Geschworenen. Man ließe Schröder jede mögliche Unterstützung zukommen.
Das deutsche Konsulat hat sich für Hafterleichterungen eingesetzt. Schröder sei anfangs sogar in der Zelle an den Füßen gefesselt gewesen.
Schröder hofft auf eine Aufhebung des Schuldspruchs in der Berufung. Sein Anwalt entschuldigte sich öffentlich für das amerikanische Justizsystem: “Es ist mir peinlich zugeben zu müssen, dass unsere Gesetze veraltet sind und dass wir unsere Häftlinge unmenschlich behandeln. Alles was wir jetzt tun können, ist, Wolfgang Schröder freizubekommen.” In einem Telefon-Interview mit dem Sender NDR-Info am vergangenen Sonntag warf er der Justiz in Alabama Willkür vor, für die er sich als Amerikaner schäme. Aus einem Unfall werde dort ein krimineller Akt gemacht. Sein Mandant habe nie verurteilt werden dürfen, da es sich um einen Unfall gehandelt habe.
Quellen:
Hamburger Abendblatt vom 25.10.2006
Hamburger Abendblatt vom 11.12.2006
Süddeutsche vom 14.12.2006
Tagesschau.de vom 14.12.2006
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