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Hamburg will Verbesserungsversuch im 2. Examen einführen

am 14.08.2007 von http://www.elbelaw.de/blawg

Der Hamburger Senat will sich für eine Änderung der Prüfungsordnung einsetzen, die es erfolgreichen Kandidaten im zweiten juristischen Staatsexamen ermöglichen soll, die Prüfung zu wiederholen, um die Note zu verbessern. Die Note der zweiten juristischen Staatsprüfung sei – vor allem aufgrund der nach wie vor angespannten Arbeitsmarktsituation – für Juristen von besonderer Bedeutung für den weiteren beruflichen Werdegang, begründet der Senat seine Zielvorgabe in einer Pressemeldung vom 14.08.2007. Gegenwärtig besteht bereits in acht Bundesländern die Möglichkeit eines freiwilligen Notenverbesserungsversuchs.
Zur Verbesserung der beruflichen Perspektive junger Juristen soll die Möglichkeit des zweiten Versuchs auch für Hamburger Examenskandidaten eröffnet werden. Die Prüfung muss dabei vollständig wiederholt werden und soll zudem von der Erhebung einer …

Verbesserungsversuch am GPA für das Zweite Examen

ElbeBlawg / Heute hat er [der Hamburger Senat] den Weg frei gemacht für einen entsprechenden Staatsvertrag mit den Ländern Bremen und Schleswig-Holstein. Künftig können die Prüflinge spätestens vier Monate nach der mündlichen…

Verbesserungsversuch für das 2. Examen in Hamburg eingeführt

ElbeBlawg / Wie der Personalrat für Referendare mitteilt, hat die Hamburgische Bürgerschaft als letztes der drei GPA-Bundesländer (Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen) der Einführung des Verbesserungsversuchs für das zweite Staatsexam…

Neues Spiel, neues Glück

Jurabilis / Ein neuer Ansatz? Rechtsreferendare sollen nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Möglichkeit bekommen, das bestandene zweite juristische Staatsexamen mit dem Ziel einer Notenverbesserung zu wiederholen. Was im ersten Exam…

Urteile zum Rechtsreferendariat: Wiederholung der mündlichen Prüfung

JuracityBlog / Das OVG NRW hat entschieden, dass sofern bei einer zweiten juristischen Staatsprüfung das Prüfungsgespräch wegen eines Verfahrensfehlers zu wiederholen ist, kein Anspruch auch auf Wiederholung des Aktenvortrages besteht (Urteil vom 09.…

Ref. jur.

Schmierzettel.NET / Titel sind dazu da, getragen zu werden. Nach §3 Abs. 7 JAG, welches für mich dank Übergangsvorschriften für die erste juristische Staatsprüfung noch anwendbar war, habe ich nach bestandener erster juristischen Staatsprü…

NRW: Verbesserungsversuch für geprüfte Rechtsreferendare eingeführt

ElbeBlawg / Rechtsreferendare sollen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit bekommen, das bestandene zweite juristische Staatsexamen mit dem Ziel einer Notenverbesserung zu wiederholen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am 30.05.2006 in D&…

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