Hamburg will Verbesserungsversuch im 2. Examen einführen

Der Hamburger Senat will sich für eine Änderung der Prüfungsordnung einsetzen, die es erfolgreichen Kandidaten im zweiten juristischen Staatsexamen ermöglichen soll, die Prüfung zu wiederholen, um die Note zu verbessern. Die Note der zweiten juristischen Staatsprüfung sei – vor allem aufgrund der nach wie vor angespannten Arbeitsmarktsituation – für Juristen von besonderer Bedeutung für den weiteren beruflichen Werdegang, begründet der Senat seine Zielvorgabe in einer Pressemeldung vom 14.08.2007. Gegenwärtig besteht bereits in acht Bundesländern die Möglichkeit eines freiwilligen Notenverbesserungsversuchs.

Zur Verbesserung der beruflichen Perspektive junger Juristen soll die Möglichkeit des zweiten Versuchs auch für Hamburger Examenskandidaten eröffnet werden. Die Prüfung muss dabei vollständig wiederholt werden und soll zudem von der Erhebung einer kostendeckenden Prüfungsgebühr abhängig sein. Da…

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Themen: Referendariat

Erschienen 14. August 2007 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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