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Hamburg: Lieber Kuschen statt Schillen?

am 01.02.2006 von http://www.strafblog.de

Hamburg hat wirklich nicht immer Glück mit seinen Ministern. Irgendwie ist scheinbar immer einer dabei, der mit reichlich merkwürdigen Verhaltensweisen und/oder Vorschlägen aus der Rolle fällt. Den früher als Richter Gnadenlos bekannt gewordenen Ronald Schill sind die Hamburger zwar los, aber dafür gibt´s jetzt den Justizsenater Roger Kusch, der auch immer für originelle Idden gut ist. Mit seinem mit der Parteispitze der CDU, also seiner Partei, nicht abgestimmten Vorschlag zur Legalisierung der Sterbehilfe mag er ja noch einen beachtlichen Zuspruch finden - immerhin ist die Mehrheit der Bevölkerung Umfragen zufolge unter gewissen Voraussetzungen dafür - , aber jetzt hat der Mann eine Idee vorgestellt, die zumindest unter Fachleuten ganz überwiegend Kopfschütteln hervorruft. Der Herr Kusch will nämlich, so teilt uns der SPIEGEL online mit, das Jugendstrafrecht abschaffen. Und die Jugendgerichte gleich mit. Das derzeitige Jugendstrafrecht sei an seinem Erziehungsauftrag gescheitert. Dies bewiesen die hohen Rückfallquoten. Da könne auch gleich das allgemeine Strafrecht, sprich: das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.

Die Reaktionen auf Kuschs Vorstoß reichen laut SPIEGEL von Unverständnis bis Entsetzen, und zwar sowohl in allen politischen Lagern als auch bei den zitierten Juristen. Ich schließe mich diesem Votum spontan an. Auf die im SPIEGEL genannten Argumente beziehe ich mich zur Vermeidung von Wiederholungen ( und weil ich diesen Blogbeitrag nicht ausufern lassen will).

SPIEGEL-Beitrag


Autor: RA Rainer Pohlen

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