Hamburg: Anklage wegen fahrlässiger Tötung steht bevor

Unfall / fahrlässige Tötung / Körperverletzung / Straßenverkehrsgefährdung / Geldbußen / Einstellung / Führerschein / Strafverteidiger / Schuldunfähigkeit

In Hamburg steht die Anklage gegen den Mann bevor, der im März die Kontrolle über sein Auto verlor und einen Unfall verursachte, bei dem vier Menschen starben. Die Anklage könnte auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung lauten. Laut Ermittlungen soll der Mann mehrfach epileptische Anfälle gehabt haben, woraufhin Ärzte ihm vom Autofahren abrieten. Bereits zuvor hatte der Mann zwei Unfälle verursacht, bei einem wurde er selbst lebensgefährlich verletzt. In beiden Fällen aber wurden die Ermittlungen gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt. Trotzdem hat er seinen Führerschein später zurückerhalten.

Im kommenden Prozess will sich der Strafverteidiger des Mannes auf Schuldunfähigkeit berufen. Gelingt ihm der Nachweis einen Krampfes könnte dies zur Straffreiheit führen.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 07.11.2011 )

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Themen: Menschen , Berlin , Rechtsanwalt , Auto , Führerschein , Hamburg , Prozess , Tod , Landgericht , Tiergarten , Transrapid , Strafverteidigung , Anklage , Körperverletzung , Fahrlässig , Tötung , Eppendorf , Strassenverkehr , Anfall

Erschienen 14. November 2011 auf http://www.anwalt-strafverteidiger.de.

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