Haltet den (virtuellen) Dieb

Ein Spieler von Metin2 hat angeblich am 27. Januar 2009 festgestellt, dass sein Charakter plötzlich alles Ausrüstungsgegenstände verloren hatte und die Bochumer Polizei eingeschaltet. Soweit bekannt, ist es das erste mal in Deutschland, dass ein solcher Fall von der Polizei aufgegriffen wird. Bisher wurde auf Podiumsdiskussionen, in Foren und Web-Artikeln zu derartigen Fragen viel Blödsinn geschrieben, erfrischend kenntnisreich ist der Beitrag auf Spiegel Online zu dem aktuellen Vorgang. Dagegen ist das ENISA-Positionspapier vom November 2008 zwar von Seiten der Spieleentwickler hochkarätig besetzt, juristisch aber eher dünn.

Interessant an dem vorliegenden Fall aus Bochum wird sein, ob wirklich der Account des Spielers gehackt wurde - oder ob dieser unvorsichtig mit seinem Passwort umging. Dass es dabei um einen sehr wertvollen Account ging und die Polizei ermittelt, zeigt aber, dass - wie bei der fortschreitenden Kommerzialisierung nicht anders zu erwarten - Rechtsstreitigkeiten auf die Betreiber von MMOGs zukommen werden. Und wenn sich der Übeltäter nicht fassen lässt, stellt sich schnell die Folgefrage, ob wohl der Betreiber des Spiels auf Scha…

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Themen: Gerichtsverfahren , Bochum , World OF Warcraft , Enisa , Online-games

Erschienen 5. Februar 2009 auf http://www.gamelawblog.de/blog1.php.

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