Haltervernehmung und Fahrtenbuchauflage

Vor der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage darf sich die Bußgeldbehörde nicht immer darauf beschränken, den Halter des Kraftfahrzeugs, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen worden ist, als Betroffenen anzuhören. Sie kann auch verpflichtet sein, den Halter als Zeugen zu vernehmen, entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim und entsprach damit dem Antrag einer Kfz-Halterin aus dem Ostalbkreis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.

Hintergrund des vom VGH Mannheim entschiedenen Falls war eine Raserei im Ostalbkreis: Mit dem PKW der Antragstellerin war die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträchtlich überschritten worden. Das hinreichend deutliche Geschwindigkeitsmessfoto zeigt einen Mann als Fahrer. Die Bußgeldstelle des Landratsamts Heidenheim hörte die Antragstellerin gleichwohl ausschließlich als Betroffene (als mutmaßliche Täterin) an. Im Anhörungsschreiben war davon die Rede, dass ihr eine Ordnungswidrigkeit Last gelegt werden; der Vordruck enthielt auch einen Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht des Betroffenen. Nachdem die Antragstellerin keine Angaben zum Fahrer gemacht hatte und dieser nicht ermittelt werden konnte, verpflichtete das Landratsamt die Antragstellerin, für die Dauer von sechs Monaten ein Fahrtenbuch zuführen.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz war in der Beschwerdeinstanz erfolgreich. Der VGH war der Ansicht, dass die Fahrtenbuchauflage voraussichtlich rechtswidrig sei. Die Verwaltungsbehörde könne gegenüber einem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einem Verkehrsverstoß nicht möglich gewesen sei. Dies setze voraus, dass die für die Verfolgung des Verkehrsverstoßes zuständige Behörde sämtliche nötigen und möglichen, auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Kraftfahrzeugführers unternommen habe, diese aber erfolglos geblieben seien. Hier hätte die Antragstellerin zum Zweck der Klärung der Täterschaft der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht als Betroffene, sondern als Zeugin angeschrieben und zur Aussage aufgefordert werden müssen. Auf Grund des Messfotos sei die Antragstellerin von vornherein als Täterin des Verkehrsverstoßes ausgeschieden. Damit sei sie lediglich Zeugin gewesen. Als …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Rede , Vgh Mannheim , Fahrtenbuchauflage
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 25. August 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Fahrtenbuchauflage – Behörde muss Kfz-Halter gggf. auch als Zeugen vernehmen

Heymanns Strafrecht Online Blog | 21. August 2009 — Vor der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage darf sich die Bußgeldbehörde nicht immer darauf beschränken, den Halter des Kraftfa…

Fahrtenbuchauflage – Behörde muss Kfz-Halter ggf. auch als Zeugen vernehmen

Heymanns Strafrecht Online Blog | 21. August 2009 — Vor der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage darf sich die Bußgeldbehörde nicht immer darauf beschränken, den Halter des Kraftfa…

Haltervernehmung und Fahrtenbuchauflage

Rechtslupe | 25. August 2009 — Vor der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage darf sich die Bußgeldbehörde nicht immer darauf beschränken, den Halter des Kraftfa…

Fahrtenbuchauflage Anhörung: Keine Fahrtenbuchauflage ohne Anhörung des Halters als Zeugen

anwalt-kiel.com | 15. Februar 2010 — Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 1499/09 – hat beschlossen, dass es zur Verpflichtung der Bußgeldbehörde …

Fahrtenbuchauflage erfordert Anhörung des Halters

WOLF | RECHTSANWALT | 28. Dezember 2009 — Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur Ermittlung des Täters einer Zuwiderhandlung gege…

Der nicht benannte Fahrer und die Fahrtenbuchauflage

Rechtslupe | 9. Dezember 2010 — Ein Fahrzeughalter kann einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegenhalten, dass er bezüglich der Benennung des Fahrzeugführers ein …

Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß

Rechtslupe | 20. April 2010 — Bereits nach einer erstmaligen, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr darf die Straßenverkehrsbehörde vo…

Behörde muss Kfz-Halter gegebenenfalls auch als Zeugen vernehmen

Schadenfixblog | 7. Januar 2010 — VerwGH Mannheim, Aktenzeichen: 10 S 1499/09 – Urteil vom 04.08.2009: Eine Bußgeldbehörde darf sich vor der Verhängung einer F…

Fahrtenbuchauflage wegen unzureichender Angaben zum Fahrer

Rechtslupe | 2. Juli 2010 — Ein Fahrzeughalter genügt seiner Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung eines Geschwindigkeitsverstoßes nicht, wenn er lediglich…

Von Der Leyen Fahrtenbuch: Neues vom Blitzer (5): Männlein, Weiblein und das Fahrtenbuch.

kLAWtext | 20. August 2009 — Fotos von "Blitzern" zeigen ja manchmal auch das wahre Gesicht des eiligen Autofahrers. Bisweilen ist da ein Mann zu sehen, währen…