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Halten wir für angemessen

am 25.10.2006 von http://drms.de/keineSau

Diesmal hat es also mich erwischt. Die Kollegen vom RSV-Blog berichten ja immer wieder von den Kürzungen der Rechtsschutzversicherungen bei Bußgeldsachen. Auch durch die ARAG, wie zum Beispiel hier.
Ich hatte nun eine Bußgeldsache (Bußgeld 110,00 EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) nach der Hauptverhandlung jeweils zu den Mittelgebühren abgerechnet. Und dabei sogar noch versäumt die zweite Telekommunikationspauschale für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde in Rechnung zu stellen.
Die ARAG dazu:

“Aufgrund einer Gesamtschau aller Kriterien des § 14 RVG sind die Verteidigergebühren im alltäglichen Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in den unteren Bereich des jeweiligen Gebührenrahmens einzuordnen.
Deshalb halten wir Gebühren …

Vorher bei http://drms.de/keineSau (Das interessiert doch wieder keine Sau...)

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