Halloween-Streich-Opfer: Erst Vorschuss, dann Gutachten über "Brausepampe"

Weiter gesunken scheinen die Chancen eines Mannes aus Bischbrunn, vor dem Landgericht Würzburg mit seiner Schadensersatzklage gegen drei Kinder des Ortes erfolgreich zu sein. Wie mehrfach berichtet, fordert der Kläger rund 12.000 Euro Schadensersatz wegen eines Streiches am Halloween-Abend vor zwei Jahren: Kinder hatten ihm ein klebriges Gemisch aus Cola und Brausepulver an die Haustür geschüttet, darauf will der Mann ausgerutscht und auf das Knie gefallen sein. Fest steht bisher nur, dass er stürzte, als er nach dem Klingeln der Kinder am Abend des 31. Oktober 2006 wutentbrannt aus dem Haus rannte. Dabei verletzte er sich schwer am Knie.

Für den 9. Januar hatte Richter Dr. Claus Barthel am Landgericht einen „Verkündungstermin“ anberaumt. Verkündet wurde dabei aber nicht etwa ein Urteil in dem langwierigen Schadensersatzprozess. In Abwesenheit der Parteien – nur der Großvater von zwei der beklagten Kinder war da – verkündete Barthel vielmehr einen Beweisbeschluss und einen Hinweis an den Kläger.

Der Beschluss: Ein Diplom-Ingenieur für Arbeitssicherheit des TÜV Süd aus München soll klären, ob die so genannte „Brausepampe“, deren genaue Zusammenstzung sich allerdings nicht mehr rekonstruieren lässt, die Ursache für den Sturz des Klägers gewesen ist. Der Hinweis: Erst wenn der Kläger einen Kostenvorschuss von 3.000 Euro für das Gutachten eingezahlt hat, wird der Sachverständige seine Arbeit aufnehmen.

Besonders interessant war dabei einer der Sätze in dem Beweisbeschluss, aus dem hervorgeht, dass der Kläger sich zumindest vor dem Landgericht wohl keine allzu großen Hoffnungen auf ein positives Urteil mehr machen darf: Der Sachverständige soll bei seinem Gutachten nämlich, so Barthel, unter anderem davon ausgehen, dass der Kläger nicht schon auf seinem Grundstück, sondern erst auf der Straße stürzte.

Das Gericht folgt damit der Zeugen…

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Themen: Landgericht , Halloween , Gutachten , Opfer , Arbeitssicherheit

Erschienen 23. Januar 2009 auf http://www.woetzel-online.info/.

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