Half-Life 2: Neues BGH – Urteil zum Erschöpfungsgrundsatz bei Spiele-Software und zur zulässigen Beschränkung der Übertragung eines Online-Spieler-Kontos

Der BGH hat in seinem „Half-Life 2“ – Urteil nun entschieden, dass der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht berührt ist, wenn die Nutzung einer Spiele-Software von der Einrichtung eines Online-Spieler-Kontos abhängt, welches nicht übertragbar ist. Eine Entscheidung, die für Spiele- und Softwarehersteller, aber auch für Spieler und Softwarenutzer sehr interessant ist.

I. Wie kann man „Half-Life 2“ spielen?

Das Computerspiel „Half-Life 2“, um das sich die Entscheidung dreht, kann folgendermaßen genutzt werden. Zunächst muss sich der Spieler die für das Spiel benötigten Computerprogramme entweder auf einer DVD-Rom kaufen oder entgeltlich bei dem Spielhersteller nach direkter Anmeldung über das Internet herunterladen. Nach der Installation kann das Spiel aber noch nicht genutzt werden. Dafür muss der Spieler zusätzlich eine Internetverbindung zu den Servern des Spielherstellers aufbauen und sich dort mittels einer individuellen Kennung ein persönliches Spielerkonto einrichten. Die individuelle Kennung erhält der Käufer im Rahmen des Erwerbs der Spiele-Software auf DVD oder per Download. Mit dem Erwerb der für das Spiel benötigten Computerprogramme kann immer nur einmalig ein Spielerkonto eingerichtet werden. Erst dann kann der Spieler das Spiel benutzen. Der Spielbetrieb ist offline nicht möglich, sondern lediglich online, wenn der PC des Spielers mit den Servern des Spielherstellers verbunden ist. Insbesondere hat das Onlinespielen gegen andere Spieler große Bedeutung bei diesem Spiel. Auch kann der Spieler durch den Online-Modus Upgrades des Spiels und weitere spielbezogene Leistungen erhalten.

Auf der DVD-Hülle ist folgender Hinweis zu finden:

„Um dieses Produkt verwenden zu können, müssen Sie dem Steam Subscriber Agreement ("SSA") zustimmen. Aktivieren Sie dieses Produkt per Internet, indem Sie ein Steam Konto beantragen und das SSA akzeptieren. Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf unter www.steampowered.com/agreement über den Inhalt des SSA. Wenn Sie mit den Bestimmungen des SSA nicht einverstanden sind, geben Sie dieses Spiel ungeöffnet an Ihren Händler gemäß seinen Rückgabebestimmungen zurück.“

In dem auch in deutscher Sprache aufrufbaren "Steam Subscriber Agreement" ist u.a. folgendes geregelt:

„Es ist Ihnen untersagt, Ihr Benutzerkonto zu verkaufen, für dessen Nutzung Geld zu verlangen oder es anderweitig weiterzugeben.“ II. Liegt ein Verstoß gegen den Erschöpfungsgrundsatz vor?

Im vorliegenden Fall hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. den Spielhersteller auf Unterlassung nach §§ 1 UKlaG, 307 Abs.2 Nr.1 BGB, 17 Abs.2, 69c Nr.3 S.3 UrhG verklagt, weil er einen Verstoß gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz annahm.

1. Was bedeutet der Erschöpfungsgrundsatz überhaupt?

Der Urheber eines Werkes (Buch, Lied, Computerspiel) hat zunächst alleine sämtliche Verwertungsrechte an dem Werk, § 15…

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Erschienen 4. November 2010 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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