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Hakenkreuz-Urteil sorgt für Diskussionen

am 02.10.2006 von http://www.strafblog.de

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen einen bekennenden Antifaschisten, der wegen des Vertriebes von Buttons mit durchgestrichenen und zerschlagenen Hakenkreuzen zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden war, sorgt für Empörung und Diskussionen. Sollte auch der Bundesgerichtshof zu der Meinung kommen, dass unsere Gerichte in diesen Fällen eine Betrafung fordern, dann ist mit dem Gesetz etwas nicht in Ordnung, wird Bundesjustizministerin Zypries bei SPIEGEL-ONLINE zitiert und kündigt für diesen Fall die Initiative für eine Gesetzesänderung an. Das Gericht hatte den Angeklagten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt und sich auf den ziemlich absurden Standpunkt gestellt, unabhängig vom Kontext berge die Verwendung des Hakenkreuzes die Gefahr, sich an das Symbol zu gewöhnen. Das Gericht schloss sich damit der Auffassung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft an, die Anklage erhoben hatte. Andere Staatsanwaltschaften, darunter auch die aus Berlin, sehen die Sache anders. Der dort zuständige Oberstaatsanwalt Raupach erklärte, seine Behörde werde ausdrücklich als Anti-Nazi-Symbole verwendete Hakenkreuze auch nach dem Stuttgarter Urteil nicht verfolgen. Damit wird es wohl auch keine Ermittlungsverfahren gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth und andere Bundestagsabgeordnete geben, die aus Solidarität Selbstanzeige erstattet und sich als Träger entsprechender Buttons geoutet hatten. Der Grünen-Politiker Volker Beck beklagte, dass Neo-Nazis unbehelligt ihre Mode verkaufen könnten, während Antifaschisten kriminalisiert würden. Da steht der Rechtsstaat Kopf, meint Beck und ich kann ihm da nur Recht geben.

Autor: RA Rainer Pohlen

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