Haftverschonung wegen Muttertag
am 13.05.2006 von http://www.kanzlei-hoenig.info
Das war richtig knapp.
1.500 Cannabispflanzen, die dem gestern überraschend festgenommen Mandanten gehören sollen, waren sicherlich nicht als Muttertagsgabe gedacht. Eigentlich gibt es – wenn der Tatvorwurf denn zutreffen sollte – für so eine Plantage eine schon nicht mehr bewährungsfähige Freiheitsstrafe. Und wenn der Beschuldigte (wie mein Mandant) schweigt, könnte man auch an Flucht- und Verdunklungsgefahr denken. Darüber hat der Haftrichter auch nachgedacht.
Aber der Mandant ist Vater dreier Kinder und morgen ist Muttertag. Das hat den Richter dann ganz …
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