Haftverschonung wegen Muttertag

Das war richtig knapp.

1.500 Cannabispflanzen, die dem gestern überraschend festgenommen Mandanten gehören sollen, waren sicherlich nicht als Muttertagsgabe gedacht. Eigentlich gibt es – wenn der Tatvorwurf denn zutreffen sollte – für so eine Plantage eine schon nicht mehr bewährungsfähige Freiheitsstrafe. Und wenn der Beschuldigte (wie mein Mandant) schweigt, könnte man auch an Flucht- und Verdunklungsgefahr denken. Darüber hat der Haftrichter auch nachgedacht.

Aber der Mandant ist Vater dreier Kinder und morgen ist Muttertag. Das hat den Richter dann ga…

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Themen: Muttertag
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 13. Mai 2006 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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