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Haftung von Forenbetreibern

am 04.10.2006 von http://domecht.twoday.net/

Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 07.06.06, Az.: I-15 U 21/06) hat ebenfalls eine Entscheidung zur Frage der Haftung des Forenbetreibers vorgelegt, die wie bereits die Entscheidung des hOLG Hamburg, aufatmen lässt:Dem Diensteanbieter obliegen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Eine allgemeine Pflicht, die zahlreichen auf seinem Internetforum existierenden Diskussionsforen mit ihren in die Tausende gehenden Beiträgen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen, würde …

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LG Düsseldorf: (Mit-) Störerhaftung des Forenbetreibers - Werden rechtswidrige Inhalte Dritter durch den Forenbetreiber unverzüglich nach Kenntnis entfernt, fehlt es ohne das Hinzutreten weiterer Umstände an einer Wiederholungsgefahr, die durc

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OLG Düsseldorf: Keine allgemeine Überwachungspflicht für Forenbetreiber

Vertretbar Weblawg / Das OLG Düsseldorf hat in Fortsetzung der Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 11.03.2004 - Az: I ZR 304/01 = Rolex) entschieden, dass den Betreiber eines nicht professionell geführten Forums im Internet keine allgemeine Überwachungspflicht für die…

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