Haftung für Steuerschulden einer nicht vorhandenen GbR

Also, es gründete jemand im Jahr 2003 eine GbR. Wollte er jedenfalls. Ein Ing., mit einem angeblichen anderen Ing. Kurze Zeit später stellte er fest, dass der andere gar kein Ing. war und nur jemanden brauchte, um nach außen Ing.-Arbeiten anbieten zu können.

Knappe 2 Wochen später widerrief er daher seine Willenserklärung. Und kümmerte sich nicht mehr darum.

Nun bekam er einen Haftungsbescheid ins Haus. Für das Jahr 2003 hätte die GbR ihre Gewerbesteuern nicht entrichtet und der andere Gesellschafter wäre nicht zahlungsfähig und daher ist er nun der, welcher zu zahlen hat. 36.000 EUR.

Scheinbar hat der Andere einfach mit dem unterschriebenen GbR - Vertrag weitergemacht und sich nicht um den Widerruf gekümmert.

Jetzt ist natürlich Panik angesagt. Was tun? Zunächst wird mal beim Finanzamt der Antrag auf Nichtigkeit des Gewerbesteuermeßbescheides gestellt. Denn wenn es keine GbR gab, kann es auch keinen B…

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Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 28. Mai 2010 auf http://www.r-tape.de.

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