Haftung für Links - Sony, Warner & Co mahnen Musikblogs ab

Aktuell gehen mehrere Berichte durch das Internet, nach denen einzelne große Musikkonzerne wie Sony, Warner & Co verschiedene Blogger abgemahnt haben, weil diese entweder ein bestimmtes Mix-Tape direkt zum Download angeboten haben bzw. darauf unzulässigerweise verlinkt haben sollen. Wie so oft geht allerdings bei der Frage nach der Berechtigung dieser durch die Kanzlei Rasch geltend gemachten Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche in manchen Berichten einiges durcheinander. Auch muss man abwarten, ob es sich dabei wirklich um eine teilweise vermutete "Abmahnwelle" bzw eine grösser angelegte Aktion handelt. Dennoch möchte ich diese Fälle zum Anlass nehmen, ein paar allgemeine Ausführungen zur Linkhaftung zu machen. I. Rechtslage Tatsächlich liegt in dem Angebot eines Musikstücks zum Download bzw. der Angabe eines direkten Downloadlinks eine urheberrechtswidrige Nutzungshandlung (vgl. LG Braunschweig, CR 2001, 47), wenn der Anbietende eben nicht die entsprechenden Nutzungsrechte von Berechtigten (hier also wohl die Labels) eingeräumt bekommen hat. Ein solches Verhalten begründet dann natürlich entsprechende Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche und im Falle eines schuldhaften …

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Themen: Praxistipps , Blogger , Sony
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 24. September 2009 auf http://www.rechtzweinull.de.

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