Haftung eines Hosters für Blogbeiträge
Der BGH hat heute (Urteil vom 25. Oktober 2011, Az.: VI ZR 93/10) darüber entschieden, ob und inwieweit ein Host-Provider für
Blogbeträge in einem bei ihm gehosteten Blogs verantwortlich gemacht werden kann.
Der BGH hat die Sache an das Berufungsgericht (OLH Hamburg) zurückverwiesen und dargelegt, dass der Hostprovider nur dann haftet,
wenn er folgende Pflichten verletzt hat:
Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der
Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht
werden kann.
Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten.
Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung
auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung
substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies
mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich…
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