Haftung für’s Schnellfahren
am 08.10.2007 von http://www.motorradrecht.de
Das Oberlandesgerichts Koblenz urteilte am 8. Januar 2007 (Aktenzeichen: 12 U 1181/05) über den folgenden (Un-)Fall:
Ein Motorradfahrer fuhr mit mindestens 190 km/h auf ein Fahrzeug auf, das auf der Autobahn in Höhe einer Auffahrt mit 110 km/h auf die linke Spur wechselte. Bei dem Unfall wurden alle Beteiligten verletzt und die Fahrzeuge beschädigt. Der Motorradfahrer hatte den Spurwechsel des Autofahrers als unachtsames Ausscheren wahrgenommen und verlangte vor Gericht Schadensersatz und Schmerzengeld in fünfstelliger Höhe. Seinen eigenen Haftungsanteil bezifferte er auf lediglich 25 Prozent.
Das sahen die Richter anders. Da keinem der Unfallbeteiligten ein Verschulden nachgewiesen werden könne, müsse die jeweilige Betriebsgefahr gegeneinander abgewogen werden. Als Betriebsgefahr wird im Straßenverkehr die Gefahr bezeichnet, die schlicht der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit sich bringt. Zu Lasten des Autofahrers gewichtete das Gericht den auf Autobahnen bei herannahendem Verkehr immer gefahrvollen Fahrspurwechsel, zu Lasten des Motorradfahrers die hohe Geschwindigkeit, mit der er auf der linken Spur fuhr. Eine derartige Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sei zwar erlaubt, wenn keine Begrenzung vorliegt. Der Mann habe aber nicht mehr rücksichtsvoll und unfallvermeidend fahren können, und so ein erhebliches Gefahrenpotential geschaffen. Zu dem Auffahrunfall wäre es …
Hohe Mithaftung bei erlaubten 200 km/h
Motorradrecht / Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat am 8.1.07 geurteilt: Wer durch eine an sich erlaubte Geschwindigkeit von 200 km/h einen Verkehrsunfall mitverursacht, hat allein wegen seiner Betriebsgefahr einen hohen Mithaftungsanteil zu tragen. Dieser k…
200 km/h - 50%
Das interessiert doch wieder keine Sau... / So läßt sich kurz ein Urteil des OLG Koblenz (OLK Koblenz, Urteil vom 08.01.2007, Az.: 12 U 1181/05) zusammenfassen. Anlaß der Klage war ein Unfall auf der Autobahn, bei dem ein Motorradfahrer mit mindestens 190 km/h auf das vor ihm fa…
Erzwungene Vorfahrt kann zur Mithaftung führen
Recht und Alltag / Wer sich seine Vorfahrt erzwingt, muss damit rechnen, bei einem Unfall auch mitzuhaften. In dem vom Oberlandesgericht Saarbrücken mit Urteil vom 30.01.2007 (Az.: 4 U 409/06-132) entschiedenen Fall beachtete ein Motorradfahrer beim Linksabbiegen nich…
Schadensersatzanspruch des Geschädigten bei Tempo 200 km/h um 20 % gekürzt
JuracityBlog / So entschied das Landgericht Coburg mit dem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 15.11.2006 - Aktenzeichen 12 O 421/05 - über die Schadensersatzklage des Geschädigten gegen den beklagten Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung u…
Der Klassiker: Unfall beim Spurwechsel
Motorradrecht / Heute Früh gegen 7 Uhr 30 wurde auf der Straße Adlergestell in Adlershof ein 40-jähriger Motorradfahrer bei einem Unfall schwer verletzt. Der Kradfahrer aus dem Landkreis Dahme-Spree fuhr mit seiner „Yamaha“ auf dem mit…
Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst?
Motorradrecht / Eine im Ergebnis völlig absurde Entscheidung hat das Landgericht am Main am 30.03.2007 getroffen: Wer sich in Gefahr begibt, darf hinterher nicht jammern, weil andere schuldhaft dafür sorgen, wenn man darin umkommt. Oder so ähnlich l…
» dejure.org / Rechtsprechung: 12
» Raser haften bei Unfällen | Presse | Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Berlin, 20. Februar 2007, Raser haften bei Unfällen
