Youtube und das Urheberrecht: Risiken beim Video-Upload und Embedding
Internetrecht München | 1. Oktober 2009 — Videoplattformen wie Youtube, MyVideo oder Clipfish sind untrennbar mit den Schlagworten Web 2.0 und user-generated content verbun…
Alle großen Videoportale wie youtube, sevenload oder myvideo bieten eine so genannte Embedding Funktion („Einbettungsfunktion“) an, die es jedem ermöglicht, die Videos auf eigenen Internetseiten wie z.B. Blogs einzubinden. Durch Übernahme eines kurzen HTML-Codes erscheint dann der Videoplayer des jeweiligen Anbieters auf der Seite des Verwenders der Funktionalität. Die Videoplattformen profitieren so von einer denzentralenVerbreitung der Inhalte während die Verwender so die Möglichkeit haben, interessante Inhalte unmittelbar einzubinden und so die eigenen Seiten mit bewegten Bildern „aufzupeppen“. Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Anbieter wie dabble, vdiddy oder gloob die diese Embedding Funktion dazu nutzen, um über die Einbindung zahlreicher Videos in aggregierter Form (von teilweise unterschiedlichen Videoplattformen) eine eigene Videoplattform zu gestalten. Für den unkundigen Besucher dieser Aggregationsplattformen ist nicht ohne weiteres zu erkennen, dass es sich hier eigentlich nicht um eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters handelt, sondern eben nur um eingebettete Videos anderer Anbieter. Hinzu kommt, dass die Videos auf den Servern von yout…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Februar 2008 auf http://www.rechtzweinull.de.
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