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Haftung für Äußerungen in einem Meinungsforum - Kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber

am 22.05.2006 von http://blog.juracity.de

In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Internet-Meinungsforums ins Leere. Dies hat kürzlich das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 1-15 U 180/05) entschieden, wie die Rechtsanwälte Withöft & Teerhag, Düsseldorf, nun mitteilten.
Mit der Frage, wer unter welchen Umständen für diffamierende Meinungsäußerungen in Internetforen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wird sich demnächst auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen …

Haftung für Äußerungen in einem Meinungsforum - Kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber

blog ::: medienrecht-informationen / In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Internet-Mein…

Autor oder Betreiber? II

domainblog / Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: I-15 U 180/05) ist nun auch bei aufrecht.de online. Dort bringt man die Sache auf folgenden Punkt:In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussa…

OLG Düsseldorf: Foren-Urteile häufen sich

ElbeBlawg / Die Entscheidungen zur Haftung von Forenbetreibern reißen nicht ab. Nun hat das OLG Düsseldorf sich zu dieser Frage sehr schön geäußert: Meinungsforenbetreiber haften nicht, soweit der Anspruchsteller die Person kennt, die d…

BGH (VI ZR 101/06) zur Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet

Recht für Verbraucher / Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornograp…

Bundesgerichtshof : Forenhaftung - Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet – Betreiber haften ab Kenntnis rechtwidriger Inhalte als (Mit-) Störer und gleichrangig zu, dem Verletzte

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH Urteil vom 27.03.2007 - Az. VI ZR 101/06 (Vorinstanzen: LG Düsseldorf – Urteil vom 14.9.2005 - 12 O 440/04; OLG Düsseldorf – Urteil vom 26.4.2006 - I-15 U 180/05 = <a href=http://miur.de/volltext.php?mir_dok_id=278 class=norm >MIR Dok…

Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet

blog ::: medienrecht-informationen / Die Frage nach der Reichweite der Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet für von dritter Seite eingestellte Beiträge musste nun der Bundesgerichtshof (Urteil v. 27.03.2007, Az.: V ZR 101/06) beantworten. Danach k…

BGH: Pflichten des Forenbetreibers

Anwalt bloggt / Der BGH hat am 27. März 2007 über die Verantwortlichkeit eines Forenbetreibers im Internet entschieden. In der Pressemitteilung heißt es: Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. d…

BGH: Ein Forenbetreiber haftet jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für rechtswidrige Forenbeiträge

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 BGB § 823 Ah, G, § 1004, StGB § 185, TMG § 10 Forenhaftung Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetforum jedenfalls ab Kenntnis von ehrverletzenden Äußerungen eines Forennutzers…

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RA Michael Felser

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