Haftung für RSS-Feed

Ein französisches Gericht hat die Betreiber von drei Web Sites zu Geldstrafen zwischen 500 und 800 Euro verurteilt, weil sie gerüchteweise über ein Verhältnis der Schauspielerin Sharon Stone berichtet hatten. Diese “Berichterstattung” erfolgte allerdings in Form eines eingebetteten RSS-Feeds des Magazins Gala.fr.

Der eigentliche “Störer” in diesem Fall war also das Magazin und folgerichtig wurde auch Gala wegen der Verletzung der Privatspäre des Stars verurteilt. Doch die Überschrift sowie die Kernaussage des Gala-Berichts - Olivier Dahan und Sharon Stone haben ein Verhältnis - wurde als RSS-Feed auf den drei weiteren beklagten Seiten veröffentlicht. Und das Gericht ist der Auffassung, dass sich die Site-Betreiber diese Veröffentlichung auch zurechnen lassen müssen. Daher wurden sie zu den genannten Strafen sowie zur Übernahme der Gerichtskosten von nochmals jeweils 1.000 Euro verurteilt.

Der Anwalt des Regisseurs Dahan hat in einem weiteren Rechtsstreit den Schauspieler Oliver Martinez vertreten. In diesem Streit wurden ebenfalls drei Site-Betreiber wegen ihrer Links auf einen Beitrag verurteilt, in dem die Privatsphäre des Schauspielers verletzt worden war. (…)

Quelle: OUT-LAW vom 21.04.2008

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 21. April 2008 auf http://log.handakte.de/.

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Olivier Dahan � Wikipedia
Olivier Martinez � Wikipedia
Sharon Stone � Wikipedia
intern.de - Frankreich: Strafe für Link

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