Haftung für RSS-Feed
am 21.04.2008 von Handakte WebLAWg
Ein französisches Gericht hat die Betreiber von drei Web Sites zu Geldstrafen zwischen 500 und 800 Euro verurteilt, weil sie gerüchteweise über ein Verhältnis der Schauspielerin Sharon Stone berichtet hatten. Diese “Berichterstattung” erfolgte allerdings in Form eines eingebetteten RSS-Feeds des Magazins Gala.fr.
Der eigentliche “Störer” in diesem Fall war also das Magazin und folgerichtig wurde auch Gala wegen der Verletzung der Privatspäre des Stars verurteilt. Doch die Überschrift sowie die Kernaussage des Gala-Berichts - Olivier Dahan und Sharon Stone haben ein Verhältnis - wurde als RSS-Feed auf den drei weiteren beklagten Seiten veröffentlicht. Und das Gericht ist der Auffassung, dass sich die Site-Betreiber diese Veröffentlichung auch zurechnen lassen müssen. Daher wurden sie zu den genannten Strafen sowie zur Übernahme der …
Grenzüberschreitendes Presserecht
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China: Französischer Konzern wegen Patentverletzung verurteilt
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Zirkuschef wegen Tierquälerei verurteilt
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FTP-Welt.com: Blitzurteile nach zwei Verhandlungstagen
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Recht und Alltag / 1. Veranlasst ein Arbeitnehmer (hier: Personalleiter) durch beleidigende und mit Nötigungsabsicht erfolgte Telefonanrufe einen anderen Arbeitnehmer, sein Arbeitsverhältnis zu kündigen, so haftet er diesem gegenüber nach allgemeinen Vorschriften (…
Gelinkt, und zwar klassisch
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» Olivier Dahan – Wikipedia
» Olivier Martinez – Wikipedia
» Sharon Stone – Wikipedia
» intern.de - Frankreich: Strafe für Link
Deutschlands ältester Informationsdienst in Sachen Internet
» French websites liable for story in RSS reader | OUT-LAW.COM
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