Haftung für mißbräuchliche Nutzung eines eBay-Accounts

Das OLG Frankfurt a.M. hatte unlängst in einem jetzt bei JurPC veröffentlichten Beschluß wegen der Kosten eines Verfügungsverfahrens über die Haftung des Inhabers einer eBay-Kennung für Rechtsverletzungen, die Dritte unter seinem Namen begehen, zu entscheiden.

Es hat dabei den Unterlassungsanspruch einer Markeninhaberin gegen einen eBay-Nutzer bejaht, dessen Ehefrau unter seinem Account Plagiate anbot:

“Wer seinen eBay-Account einem Dritten zur Verfügung stellt, kann für markenverletzende Internet-Angebote verantwortlich sein, wenn er sich nicht darum kümmert, welche Waren unter seinem Account durch den Dritten angeboten werden.”

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.06.2005, Az.: 6 W 20/05 - Volltext (pdf)

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Themen: Ebay , Olg Frankfurt
Rechtsgebiet: Onlinerecht

Erschienen 20. Oktober 2006 auf http://www.kielanwalt.de.

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