Haftung für Links auf illegal veröffentlichte Aktfotos

Ebenso wie der BGH schon für Hostprovider hat das LG München I mit Urteil vom 07.10.2004 (AZ: 7 O 18165/03) nunmehr im Falle des Inhabers eines Linkkatalogs entschieden, dass er nach Kenntnis der Verlinkung fremder rechtswidriger Inhalte (hier: illegal veröffentlichte Nacktfotos eines ehemaligen Covergirls des Playboy) in seinen Angeboten zur Löschung beziehungsweise Sperrung verpflichtet ist, nicht jedoch zur Überprüfung aller externen Offerten in Form einer softwaregestützten Vorabkontrolle. Auch eine Pflicht zur Zahl…

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Themen: Playboy

Erschienen 3. November 2004 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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