HAFTUNG FÜR FOREN: NEUES AUS DÜSSELDORF

Nachdem das Landgericht Hamburg Foren- und Blogbetreiber in Angst und Schrecken versetzt hat, äußert sich jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf zu deren Haftung für rechtswidrige Beiträge / Kommentare.

Das Gericht erkennt grundsätzlich an, dass der Betreiber bei “Meinungsforen” nur einen Marktplatz zur Verfügung stellt und nicht unmittelbar für das verantwortlich ist, was geschrieben wird. Jedenfalls kann der Betreiber einer Haftung entgehen, wenn er auf eine Beanstandung hin den Beitrag löscht oder den Verursacher namentlich benennt und damit die Möglichkeit eröffnet, den Autor des Beitrags direkt in Anspruch zu nehmen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erwägt allerdings auch eine Registrierungspflicht für Teilnehmer. Diese sollen Namen …

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Themen: Landgericht Hamburg
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 5. Mai 2006 auf http://www.lawblog.de.

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