Verbranntes Wohnhaus wegen fehlender Brandwache
Rechtslupe | 13. Februar 2012 — Ob nach einem aktiven Löscheinsatz eine Brandwache aufzustellen ist, liegt allein im Ermessen des vor Ort tätigen Einsatzleiter…
© Liz Collet
Ihr Wohnhaus brennt, die Feuerwehr rückt an, löscht und rückt wieder ab. Dann….. kann keineswegs selten geschehen, dass infolger verkapselter Glutnester der Brand erneut aufflammt. Um das zu verhindern und den dann noch grösseren Brandschaden, gibt es die sog. Brandwache.Die aufzustellen ist. Eigentlich von der Feuerwehr. Was aber wenn das nicht geschieht und die ganze Existenz dann ein Raub eben der Flammen wird? Nicht selten sind Brandversicherungen – so vorhanden – nicht der Höhe nach ausreichend. Und zudem: Haftet dann nicht die Feuerwehr? Ihr Träger? Das dachten sich auch die Bewohner, die im nachfolgenden Fall ihren Hof in Westfalen verloren. Weil keine Brandwache aufgestellt und der Brand erneut ausgebrochen war. Wer aber entscheidet, ob eine aufzustellen ist, wer beurteilt deren Notwendigkeit und wer haftet, wenn im Falle einer etwaigen Pflichtverletzung, ein Schaden entsteht? Eine der interessanten Fragen an dem nun entschiedenen Fall wäre die nähere Betrachtung des hierzu im Verfahren befragten Sachverständigen. Dessen Erklärung ist – so wie sie vom Gericht hier mitgeteilt wurde – meines Erachtens nicht einfach hinzunehmen. Die Frage stellt sich: Warum konnte er das nicht beurteilen – was fehlte ihm (ihm selbst fachlich, ihm als ermittelte und vorgetragene Tatsachen des Brandgeschehens aus den Akten etc) denn, um es beantworten zu können? Warum wurde so eine Antwort nicht hinterfragt? Welche „genauen Kenntnisse“ hätten es denn konkret sein müssen, die fehlten? Fehlten solche und genug, die eine Beurteilung schon objektiv nicht zulassen? Ermittelte Tatsachen , Tatsachenvortrag, konkrete im Beweisbeschluss für ihn benannte Beweisthemen und die dabei zugrundezulegenden Tatsachen? War dann eine Beauftragung eines Sachverständigen überhaupt zulässig oder eigentlich unzulässiger Ausforschungsbeweis? Oder fehlte IHM etwas, um es beurteilen zu können ? Vielleicht die sachverständige Kompetenz, bei Eingang des Gutachtensauftrages zu beurteilen, ob er selbst geeignet und qualifiziert ist, das Gericht darauf hinzuweisen, wenn die Beweisfrage im Beweisbeschluss anhand des ihm vorgelegten Aktenmaterials nicht beantwortet werden kann, mangels nötiger konkreterer Tatsachen usw, usw usw. Um nur einige denkbare Fragen anzusprechen, die mir bei einer solchen Begründung der nachfolgenden Entscheidung durch den Kopf gehen. Die Revision wurde nicht zugelassen – Ende der Fahnenstange? Oder ……… gäbe es da nicht doch noch Nektar in der folgenden Entscheidung, die der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm. Das mit einem heute, am 08.02.2012 verkündeten Urteil, die Klage der Bewohner eines ehemaligen Hofes in Westfalen auf Feststellung der Ersatzpflicht der Stadt – als Trägerin der Feuerwehr – wegen eines Löscheinsatzes abgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigt hat.
Die Feuerwehr hatte am …
» Vollständiger ArtikelRechtslupe | 13. Februar 2012 — Ob nach einem aktiven Löscheinsatz eine Brandwache aufzustellen ist, liegt allein im Ermessen des vor Ort tätigen Einsatzleiter…
rechtsanwalt.com | 9. März 2012 — Eine interessante Entscheidung fällte das OLG, nachdem ein Wohngebäude nach Löscheinsatz der Feuerwehr abbrannte, da das Feuer …
Recht und Alltag | 7. November 2005 — Kommenden Freitag, den 11.11., gibt es wieder die traditionellen Martinsumzüge und –feuer. Die Organisations- und Verkehrssicher…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 21. April 2009 — Führt das Entzünden eines Grills zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr, muss der Verursacher des Feuers die Kosten des Feue…
Rechtslupe | 3. Juli 2009 — Bedient sich die (Berliner) Feuerwehr bei Löscharbeiten der Hilfe eines Dritten, kann sie die diesem zu erstattenden Kosten nic…
Dr. Graf | 19. Oktober 2010 — Ölundichtigkeiten bei Oldtimern auf öffentlichen Straßen können teuer werden. Jedenfalls dann, wenn es zu einem Einsatz kommt, …
Die herrschende Meinung | 23. Januar 2009 — Führt das Entzünden eines Grills zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr, so hat der Verursacher des Feuers die Kosten des Fe…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 7. Juli 2009 — Muss eine Feuerwehr Spezialfahrzeuge oder -material kostenpflichtig von anderen Wehren zum Einsatz hinzuziehen, so darf sie diese …
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 11. Januar 2011 — Auch bei der freiwilligen Feuerwehr darf man eben nicht alles sagen In seiner Entscheidung vom 28.12.2010 wies das OVG darau…
Schadenfixblog | 29. Januar 2010 — Grundlage bei Gebührenforderungen ist die Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung; was für ein sperriges Wort. Diese legt fest, dass…
Lizenzfreie Bilder auf Fotolia.de; FFCucina Liz Collet: Höchste Instanz #13749677