Haftung einer Sicherheit nach § 648 a BGB für Nachträge

Kammergericht, Urteil vom 09.01.2006, AZ: 10 U 231/04 Unter Bezugnahme auf einen genau bezeichneten Generalunternehmervertrag übernahm der beklagte Bürge eine Bürgschaft zur Sicherung der Werklohn-forderung des Unternehmers im Sinne des § 648 a BGB. Nach Insolvenzanmeldung des Auftraggebers verlangt der Auftragnehmer nunmehr bezüglich noch ausstehender Nachtragsforderungen Zahlung aus der Bürgschaft. ...

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Erschienen 28. Juli 2007 auf http://www.heinicke.com.

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