Haftung des WLAN-Nutzers

Über die Frage, ob der Inhaber eines offenen WLAN-Netzes für Handlungen haftbar gemacht werden kann, die durch Nutzer des Netzes ohne sein wissen begangen wurden, haben wir schon ausführlich berichtet. Aber handelt auch der heimliche Nutzer eines offenen WLAN-Netzwerks unrechtmäßig?

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Themen: Wlan

Erschienen 24. Juni 2008 auf http://www.ip-notiz.de.

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