Haftung des Geschäftsführer gegenüber Dritten

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet mit seinem Privatvermögen, wenn er Pflichten gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern, Gläubigern der Gesellschaft, dem Finanzamt oder sonstigen Dritten verletzt. In den ersten beiden Beiträgen dieser Artikelreihe wurden bereits die Grundlagen der Haftung des Geschäftsführer gegenüber der GmbH und die Haftung des Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftern dargestellt. Heute wird die Artikelreihe fortgesetzt mit den Grundlagen der Haftung des Geschäftsführer gegenüber Dritten. In der Praxis sehr häufig sind die Fälle, in denen der Geschäftsführer gegenüber Gläubigern der GmbH haftet. Dabei sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden:

1. Handelndenhaftung gem. § 11 Abs. 1 GmbHG

Schließen die Organe der GmbH in der Zeit bis zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister Geschäfte ab, haften die Handelnden, insbesondere der Geschäftsführer, persönlich gem. § 11 Abs. 2 GmbHG. Die Haftung endet automatisch mit der Eintragung der GmbH ins Handelsregister. Die Haftung der handelnden Organe spielt daher nur eine Rolle, wenn es nicht zur Eintragung der Vor-GmbH kommt, aber bereits Geschäfte für die Vor-GmbH getätigt worden sind.

2. Rechtsscheinhaftung des Geschäftsführer

Wer im Geschäftsleben ein besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt, muss sich daran auch festhalten lassen. Erweckt der Geschäftsführer im Geschäftsverkehr gegenüber Dritten den Eindruck, dass er selbst oder mit anderen persönlich für die Erfüllung der Vertragsverpflichtung einsteht, muss er sich später an diesem Rechtsschein festhalten lassen, wenn der Vertragspartner auf die persönliche Haftung des Geschäftsführer vertraut hat. Daher muss der Geschäftsführer einer GmbH stets darauf achten, dass er sowohl in Verhandlungen als auch auf allen Schriftstücken deutlich darauf hinweist, dass er lediglich als Vertretungsorgan einer GmbH handelt.

3. Insolvenzverschleppung gem. § 63 GmbHG

Angesichts der großen Bedeutung dieser Fälle in der Vergangenheit und der wohl zunehmenden Bedeutung in Zeiten der globalen Finanz…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Haftung , Insolvenz , Produkthaftung

Erschienen 10. Dezember 2008 auf http://blogmbh.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf…

Strafrecht oder Zivilrecht, jedenfalls unschuldig

Rechtsanwalt News | 30. Juni 2010 — Ich hatte mich schon auf ein schnelles Versäumnisurteil vor dem Landgericht eingestellt, da die Gegenseite nichts erwidert ha…

Personalgestellung durch Gesellschafter

Rechtslupe | 30. Juni 2010 — § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt für den Leistungsaustausch einen unmittelbaren, nicht aber einen inneren (synallagmatischen) Zusa…

Grundst??cksverkauf aus Gesch??ftsaufgabe?

Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Ist Gegenstand der ??bertragung ein zu bebauendes Grundst??ck, das der Ver??u??erer unter der Bedingung der Fertigstellung des …

Vom Bundesrat beantwortete Vorstösse

strafprozess | 31. Mai 2006 — Folgende Vorstösse, die hier auch schon zu Beiträgen geführt haben, sind vom Bundesrat behandelt worden: 05.3805 n Mo. Banga. Ge…

Vom Bundesrat beantwortete Vorstösse

strafprozess | 6. Juni 2006 — Hier eine aktuelle Auswahl der vom Bundesrat beantworteten parlamentarischen Vorstössen: 04.3423 nMo. Bühlmann. Brauchbare Kri…

Vom Bundesrat beantwortete Vorstösse

strafprozess | 23. Mai 2006 — Die Bundesversammlung hat die neusten, vom Bundesrat beantworteten parlamentarischen Vorstösse publiziert. Für die hier behandelte…

Zum Informationsrecht des GmbH-Geschäftsführers

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 19. März 2008 — Die Hauptaufgabe des Geschäftsführers einer GmbH ist die Geschäftsführung. Was so offensichtlich klingt birgt in der Unternehme…

Vom Bundesrat beantwortete Vorstösse

strafprozess | 11. September 2006 — Aus der heute veröffentlichten Liste weise ich auf folgende zwei Motionen hin: 06.3152 n Ip. Baumann J. Alexander. Rechtshilfe i…

Der Umzug im laufenden Restschuldbefreiungsverfahren

Rechtslupe | 30. Juni 2010 — In der Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO verpflichtet, jeden Wechsel der Anschrift, …

Das Bundesverfassungsgericht