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Haftung des Fliesenlegers für Restfeuchte des Estrichs

am 19.03.2006 von Heinicke und Kollegen

OLG Celle, Urteil vom 14.10.2004, Az: 5 U 34/04 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurückgewiesen)

Nach Ausführung von Fliesenarbeiten kommt es zur Rissbildung im Estrich. Dies beruhte, wie nach Durchführung der Beweisaufnahme festgestellt wurde, auf einem zu frühen Belegen von dem Trockenheizen des Estrichs. Der Bauherr nimmt daraufhin erfolgreich den Architekten auf Haftung in Anspruch. Die Haftpflichtversicherung des Architekten macht Rückgriffsansprüche gegen den Fliesenleger geltend. Sie macht geltend, ...

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Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

Heinicke und Kollegen / BGH-Urteil vom 10.11.2005, Aktenzeichen VII ZR 64/04 Ein Auftraggeber beauftragt einen Auftragnehmer mit der Erbringung von Fliesenarbeiten. Es stellt sich später heraus, dass der Fliesenleger vergessen hat, eine vertraglich vereinbarte speziel…

Haftpflichtversicherung für den Architekten durch den Auftraggeber: Haftungsausschluss?

Heinicke und Kollegen / BGH Urteil vom 08.12.2005, VII ZR 138/04 Im vorliegenden Fall war zwischen einem Auftraggeber und einem Architekten vereinbart worden, dass der Auftraggeber für das Bauvorhaben eine Haftpflichtversicherung für den Architekten abschließ…

Anordnung einer durch den Architekten.Leistungsänderung

Heinicke und Kollegen / OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2005, Aktenzeichen 17 U 294/03 Ein Auftragnehmer wurde mit Erbringung von Gerüstbauarbeiten beauftragt. Ursprünglich sollte ein Hängegerüst ausgeführt werden. Tatsächlich erfolgte die Aus…

Sekundärhaftung des Architekten, der nur bis zur Leistungsphase 8 beauftragt ist

Heinicke und Kollegen / OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005, Az: 21 U 66/05 Im vorliegenden Fall war der Architekt mit den Leistungsphasen 1-8 des § 15 HOAI beauftragt. In der Planungsphase entstand ein Fehler, der auch im Rahmen der Bauüberwachung nicht zu korrigier…

Schadensersatzpflicht des Architekten bei fehlender Kostenermittlung/-Verfolgung

Heinicke und Kollegen / (OLG Braunschweig vom 07.02.2002, Aktenzeichen 8 U 10/01) Bei einer Altbausanierung werden die vom Architekten zu Auftragsbeginn geschätzten Kosten überschritten. Der Architekt unterlässt diesbezügliche Hinweise gegenüber dem Bauherrn. Der nach…

Kostenerstattung in einem Bauprozess für einen Architekten als Rechnungsprüfer

Heinicke und Kollegen / (Urteil des Kammergericht (Berlin) vom 29.04.2003, Az.: 1 W 7886/00) Bereits bei der Vergabe der Planung und Überwachung des Bauvorhabens beauftragte der Bauherr (Beschwerdeführer) den Architekten, seine Massenermittlungen und Rechnungskürzungen n…

Vom Vertrag abweichende fehlerhafte Ausführungspläne: Haftung des Unternehmers

Heinicke und Kollegen / Bedenkenhinweise eines Auftragnehmers bezüglich der Planung des Architekten führen nur dann zu Haftungsfreistellung des Auftragnehmers, wenn schon die vertraglich vereinbarte Planung des Architekten mangelhaft war. Geäußerte Bedenken gegen vom V…

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RA Wolfgang Heinicke

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