Haftung der Betreiber von Usenet-Zugängen
am 25.05.2007 von http://ra-kadelke.de
Zur bestehenden Unsicherheit bei der Haftung von Providern für Inhalte Dritter tragen auch zwei weitere Entscheidungen bezüglich des Umfangs der Prüfpflichten von Betreibern von Zugängen zum Usenet bei.
Beim Usenet handelt es sich um ein weltweites, elektronisches Netzwerk, das Diskussionsforen (sogenannte “Newsgroups”) aller Art bereitstellt und an dem grundsätzlich jeder teilnehmen kann. Die Newsgroups werden auf unzähligen Newsservern gespiegelt, welche sich automatisch abgleichen. Der Zugriff auf die Newsgroups erfolgt über einen Newsreader.
Auch hierbei stellt sich natürlich die Frage der Verantwortlichkeit der Betreiber von Newsservern, die von Dritten veröffentlichte rechtswidrige Inhalte enthalten. Das LG München hatte in einem solchen Fall entschieden, daß dem Betreiber grundsätzlich die Haftungsprivilegierung aus §§9, 10 TDG zustehen kann, wenn dieser nicht zumutbare Überwachungs- und Prüfpflichten verletzt hat. Im konkreten Fall wurde die Verantwortlichkeit des Betreibers vom Gericht abgelehnt, weil …
Betreiber eines Usenet-Servers haften nicht für Inhalte
JIPS News / Am 15. Januar hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Betreiber von Usenet-Servern nicht für die Inhalte der Newsgroups welche sie spiegeln verantworlich sind.Ausgang des Verfahrens war eine Klage welche EMI gegen den Usenet-Provider Elbracht-…
LG München I: Kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von Usenet-Server
advobLAWg / Die für Urheberrechts-Streitigkeiten zuständige 7. Zivilkammer hat heute den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber eines „Usenet“-Servers, über den eine Raubkopie eines bekannten Musikstücks angeboten wurde, abgew…
Landgericht München I : Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von Usenet-Server verneint - Zum Maßstab von Prüfungspflichten im Rahmen der Störerhaftung.
MEDIEN INTERNET und RECHT / LG München I, Urteil vom 19.04.2007, Az. 7 O 3950/07 Die für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige 7. Zivilkammer hat am 19.04.2007 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber eines Usenet-Servers, über den ein…
Nur zumutbare Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen
blog ::: medienrecht-informationen / Betreiber sogenannter “Usenet”-Server müssen die auf ihren Rechnern eingestellten Inhalte nur in zumutbarer Art und Weise auf eine mögliche Verletzung von Urheberrechten Dritter untersuchen. Dies hat das Landgericht München…
Nur zumutbare Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen
JuracityBlog / Betreiber sogenannter “Usenet”-Server müssen die auf ihren Rechnern eingestellten Inhalte nur in zumutbarer Art und Weise auf eine mögliche Verletzung von Urheberrechten Dritter untersuchen. Dies hat das Landgericht München…
LG Hamburg: Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 19.02.2007 - Az.: 308 O 32/07) hat entschieden, dass der Betreiber eines Usenet-Zugangsdienstes als Mitstörer für die im Usenet begangenen Urheberrechtsverletzungen haftet.Die Antragsgegnerin (...) hat trotz bereits im Jahre…
