Haftung der Betreiber von Usenet-Zugängen

Zur bestehenden Unsicherheit bei der Haftung von Providern für Inhalte Dritter tragen auch zwei weitere Entscheidungen bezüglich des Umfangs der Prüfpflichten von Betreibern von Zugängen zum Usenet bei.

Beim Usenet handelt es sich um ein weltweites, elektronisches Netzwerk, das Diskussionsforen (sogenannte “Newsgroups”) aller Art bereitstellt und an dem grundsätzlich jeder teilnehmen kann. Die Newsgroups werden auf unzähligen Newsservern gespiegelt, welche sich automatisch abgleichen. Der Zugriff auf die Newsgroups erfolgt über einen Newsreader.

Auch hierbei stellt sich natürlich die Frage der Verantwortlichkeit der Betreiber von Newsservern, die von Dritten veröffentlichte rechtswidrige Inhalte enthalten. Das LG München hatte in einem solchen Fall entschieden, daß dem Betreiber grundsätzlich die Haftungsprivilegierung aus §§9, 10 TDG zustehen kann, wenn dieser nicht zumutbare Überwachungs- und Prüfpflichten verletzt hat. Im konkreten Fall wurde die Verantwortlichkeit des Betreibers vom Gericht…

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Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 25. Mai 2007 auf http://ra-kadelke.de.

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