Haftung des Betreibers einer Bewertungsplattform für kritische Einträge

Das Landgericht Berlin hat Mitte Juli 2011 (Beschluss vovom 15. Juli 2011 – Az.: 5 U 193/10) entschieden, dass der Betreiber einer Bewertungsplattform nicht für kritische Nutzerkommentare haftet, wenn er diese unverzüglich nach Kenntniserlangung löscht.

Das Bewertungsportal ist als Teledienstanbieter anzusehen und damit nicht verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit eingesandter Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung durchzuführen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass eine Bewertung auf der Plattform weitestgehend anonym abgegeben werden kann. (via)

Dies ist auch nur interessengerecht, denn bei der Masse an neu…

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Themen: Landgericht Berlin

Erschienen 8. September 2011 auf http://netzrecht.org.

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