Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Wickelt ein ehemals Verfügungsberechtigter eines fremden Bankkontos darüber Zahlungsvorgänge aus eigenen Geschäftsvorfällen für eigene Rechnung ab, so haftet die Bank für den Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, sondern Guthaben ohne Zustimmung des Finanzamts ausbezahlt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert.
Die Bank verstößt in einem solchen Fall nach Ansicht des Bundesfinanzhofs grob fahrlässig gegen das Herausgabeverbot des § 154 Abs. 3 AO und beeinträchtigt damit die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis des Verfügenden: Infolge der Abhebungen ohne Zustimmung des Finanzamtes wurden im entschiedenen Fall dessen Vollstreckungsmöglichkeiten in das dem Verfügenden zuzurechnende Guthaben auf dem unter dem Namen der GmbH geführten Bankkonto vereitelt und das Finanzamt fiel deshalb mit Forderungen aus.
Der Verstoß des Verfügenden gegen das durch § 154 Abs. 1 Alternative 2 AO statuierte Gebot der Kontenwahrheit führt kraft Gesetzes (§ 154 Abs. 3 AO) zu einer öffentlich-rechtlichen Kontensperre mit der Folge eines Herausgabeverbots.
Nach § 154 Abs. 1 AO darf niemand auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen. Die Regelung stellt auf die formale Kontenwahrheit ab. Im Streitfall liegt die Verletzung der Vorschrift nicht darin, dass das Konto auf einen falschen oder erdichteten Namen errichtet worden ist, denn ursprünglich war es als Geschäftskonto der GmbH auf deren Namen eröffnet worden. Der ehemalige Geschäftsführer hat aber nach Löschung der GmbH für seine eigenen Geschäftsbeziehungen auf dem weiterhin unter dem Namen der GmbH geführten Konto Buchungen vornehmen lassen.
Unbeachtlich ist dabei, ob das Konto der GmbH nach deren Löschung im Handelsregister auf einen falschen Namen i.S. des § 154 Abs. 1 AO lautete, weil die GmbH gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 5, § 65 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vollbeendet war, oder ob es – wie die Bank meint – trotz der Löschung der GmbH als Konto einer Liquidationsgesellschaft fortbestand. Denn nach den Feststellungen des Finanzgericht steht im hier entschiedenen Fall fest, dass sämtliche Buchungen nach Löschung der GmbH ausschließlich auf der Geschäftsführung des dem ehemaligen Geschäftsführer zuzurechnenden Unternehmens H-Handel beruhten. Sämtliche Gutschriften und Auszahlungen dieser Firma ließ dieser unter dem falschen Namen der GmbH verbuchen. Er bediente sich als ehemals Verfügungsberechtigter des Kontos der GmbH, um die Zahlungsvorgänge seines Unternehmens “H-Handel” über dieses Konto abzuwickeln und durch Verwendung eines solchen “Tarnkontos” die eigenen Vermögensverhältnisse zu verschleiern …
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. März 2012 auf http://www.rechtslupe.de.
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
STEUERRECHT | 25. Januar 2013 — FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.11.2012 – 5 K 1186/12 Pressemitteilung des Gerichts: “Mit Urteil vom 22. November 2012 (Az…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 4. Mai 2008 — KW - Washington. Eröffnet ein Bürovorsteher für einen Anwalt ein Anderkonto, ohne dass der Anwalt hierfür eine Unterschrift gelei…
Juraexamen.info | 1. Oktober 2010 — Zu der 3. Zivilrechtsklausur lag uns, als wir den Examensreport für den Septembertermin verfasst haben, noch kein Sachverhalt…
Steuerpraxis | 1. Juni 2010 — Vorlageverlangen von Kunden-Kontoauszügen erst nach vorherigem Auskunftsersuchen zulässig Der BFH hat durch Urteil vom 24.2.2…
Rechtblog | 29. Januar 2006 — Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Schadensersatzfeststellungsklag…
InsoBlog.de | 1. Mai 2007 — Das freut die Kautelarjuristen aus dem Bankenlager. Die KG hatte bei der Sparkasse Schulden. Die Komplementär-GmbH hatte bei …
Paluka.de: Blog | 23. Juli 2009 — Mit Urteil vom 12.03.2009 (Az. II R 51/07) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Banken für nicht bezahlte Erbschafts…
Paluka.de: Blog | 23. Juli 2009 — Mit Urteil vom 12.03.2009 (Az. II R 51/07) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Banken für nicht bezahlte Erbschafts…
InsoBlog.de | 24. Mai 2007 — Das muss man mal auf sich wirken lassen. Die insolvenzreife GmbH & Co. KG überweist über ein im Soll geführtes Bankkonto Za…