Alle Blogs » Haftung aufgrund des Betreibens eines nicht paßwortgeschützten WLAN-Netzes

Haftung aufgrund des Betreibens eines nicht paßwortgeschützten WLAN-Netzes

am 04.12.2006 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Wer ein WLAN-Funknetz betreibt, haftet für alle Rechtsverletzungen, die über die Einwahl in das WLAN-Funknetz im Internet begangen werden. Der WLAN-Betreiber haftet sogar dann, wenn ein unbekannter Dritter, der das Funknetz an sich gar nicht nutzen darf, eine Rechtsverletzung begeht und sich in das WLAN-Netz einwählen konnte, weil es nicht paßwortgeschützt war.
Dies hat das Landgericht Hamburg am 26.7.2006 (Az. 308 O 407/06 – nicht rechtskräftig) entschieden.
Ein WLAN-Betreiber ermöglichte es Dritten, aufgrund einer ungeschützten WLAN-Verbindung seinen Internetzugang zu nutzen und eine Rechtsverletzung zu begehen. Dies reiche – so das LG Hamburg – für eine Inanspruchnahme des WLAN-Betreibers als verantwortlicher Störer aus. Denn die Verwendung einer ungeschützten WLAN-Verbindung für den Zugang ins Internet berge die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, daß von unbekannten Dritten, die die ungeschützte Verbindung nutzen, solche Rechtsverletzungen begangen werden. Der WLAN-Betreiber sei in der Lage, durch Einrichten eines Paßwortschutzes mögliche Rechtsverletzungen unbekannter Dritter zu verhindern. Auch fehlendes technisches Verständnis könne, so das Gericht, den WLAN-Betreiber nicht entlasten. Vielmehr hätte er sich informieren müssen, welche Möglichkeiten für Rechtsverletzungen er schaffe und wie er solche Vorhaben hätte verhindern können.
Vorliegend hatte sich ein unbekannter Dritter über das ungesicherte WLAN-Netz ins Internet eingewählt und über Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Musikstücke heruntergeladen.
Die in der Praxis immer noch sehr häufig anzufindenden ungesicherten WLAN-Netze bergen mithin nicht nur die vergleichsweise harmlose Gefahr, daß unbekannte Dritte als Trittbrettfahrer den eigenen Internetanschluß mitnutzen oder die ungemein ernsthaftere Gefahr, daß der eigene Rechner/das eigene Netzwerk ausgespäht werden. Vielmehr hat dies auch rechtliche Konsequenzen für den WLAN-Betreiber. Letztendlich wird er allein über …

Offenes WLAN: Betreiber haftet

LawBlog / Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in ein…

Sicheres WLAN!

IT-Blawg / WLAN, Hotspot und Mobile Computing ist in aller Munde. WLAN (Wireless Local Area Network) ist die Bezeichnung für ein lokales Funknetz. Ob öffentlich, privat oder gewerblich - man sollte das WLAN vor unbefugten Zugriffen schützen. Wer ein WLAN …

LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet…

LG Düsseldorf: Zumindest Standardmaßnahmen - Es ist dem Internet-Anschlussinhaber und Betreiber eines WLAN-Netzes zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung eines WLAN-Netzwerkes zu ergreifen, da er ansonsten objektiv Dritten die

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes hat zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Möglichkeit von Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverletzungen über ein P2P-Filesharing Netzwerk) über seinen Internetanschluss zu unterbinden. Die Obliege…

OLG Düsseldorf: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Dem Anschlussinhaber der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Dem Internet-Anschlussinhaber, der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. 2. So können (zumeist) für die verschiedenen Nutzer eines Computers Benutzerkonten mit eigene…

WLAN-Verbindung und Rechtsverletzung

Handakte WebLAWg / Die Verwendung einer ungeschützten WLAN-Verbindung für den Zugang zum Internet birgt die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von Dritten, die die Verbindung nutzen, Rechtsverletzungen begangen werden. Dies löst Prüfungs- und gegeben…

LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN

advobLAWg / Golem berichtet:Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein V…

Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden: Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 308 O 407/06), dass ein Anschlussinhaber für die Nutzung seines unverschlüsselten WLANS haftet. Man…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

SCHINDLER BOLTZE RAe

Aktuelle Nachrichten der Kanzlei SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte aus den Bereichen Wirtschaft, Sprache und Technik. Sie finden Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz, Polnischen Recht, Wirtschaftsrecht und IT-Recht.

» SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »