Haftung des Arbeitnehmers beim Arbeitsunfall

Haftung des Arbeitnehmers beim Arbeitsunfall

Verursacht ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, bei dem Arbeitskollegen oder auch der Arbeitgeber verletzt werden, stellte die Frage, ob der Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Schadenersatz/Schmerzensgeld beim Arbeitsunfall durch den Arbeitnehmer

Nach deutschem Recht ist es so,das bei einem Arbeitsunfall, der durch einen Arbeitnehmer verursacht wird und welcher zur Schädigung von Arbeitskollegen oder Schädigung des Arbeitgebers führt, eine Haftung für Personenschäden einschließlich für Schmerzensgeld und für die Beschädigung oder Verlust von Hilfsmitteln unter folgenden Bedingungen ausgeschlossen ist:

der Arbeitsunfall wurde nicht vorsätzlich herbeigeführt es handelt sich auch nicht um einen Wegeunfall (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII)

Wird der Arbeitsunfall allerdings vorsätzlich herbeigeführt, dann haftet der Arbeitnehmer auch für Personenschäden gegenüber Arbeitskollegen und gegenüber dem Arbeitgeber.

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Erschienen 25. Juni 2010 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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