Haftung des Admin-C nur bei der Verletzung “proaktiver Prüfungspflichten” in Bezug auf „sich aufdrängende oder offenkundige Rechtsverletzungen“

Nach Auffassung des OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urt. v. 24.9.2009, Az. 2 U 16/09) sei der Domainhandel ein legitimer Geschäftsgegenstand. Selbst die Registrierung einer Vielzahl von Domains, um sie potentiellen Interessenten zum Kauf oder zur Nutzung anzubieten, sei unbedenklich, ja d…

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Themen: Urteil , Oberlandesgericht , Olg Stuttgart , Oberlandesgericht Stuttgart
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 25. November 2009 auf http://www.markenrecht24.de.

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