Haftung nach § 71 AO, wenn der Tatbestand der Steuerhinterziehung und die Höhe der hinterzogenen Steuer nicht individuell festgestellt werden kann

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 16. Juli 2009 (VIII B 64/09) die Vollziehung eines Haftungsbescheides bis zum Ende des noch anhängigen finanzgerichtlichen Klageverfahrens ausgesetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid hatte das Finanzamt den Leiter der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Haftung genommen (§ 71 AO), weil auf dessen Initiative und mit dessen Billigung in zahlreichen Fällen Wertpapiere anonym ins Ausland übertragen worden waren. Das Finanzamt hatte trotz Kooperation des Kreditinstituts die betreffenden Steuerpflichtigen zwar nicht ermitteln können; es hatte aber aufgrund von statistischen Auswertungen seiner bei anderen Steuerpflichtigen getroffenen Feststellungen die Höhe der hinterzogenen Einkommensteuer geschätzt und (vermindert um einen Abschlag von 25 v.H.) zur Grundlage des angefochtenen Haftungsbescheides gemacht.

Der BFH hatte bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung ernstliche Zweifel, ob der Haftungsbescheid rechtmäßig ist. Es sei bisher höchstrichterlich nicht geklärt, welche Auswirkungen es für die Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 71 AO) hat, wenn die mutmaßlichen Haupttäter einer Steuerhinterziehung nicht ermittelt werden können und folglich nicht individuell festgestellt werden kann, ob eine Steuerhinterziehung überhaupt begangen und welche Steuer dadurch konkret hinterzogen worden ist. Es sei zweifelhaft, ob sich das Vorliegen einer Steuerhinterziehung im Einzelfall mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsaussagen begründen lasse und ob eine statistisch belastbare Aussage über das Verhalten von Wertpapierinhabern getroffen werden könne.

Offen Fragen die der Bundesfinanzhof in seinen Gründen anspricht und die noch nicht höchstrichterlich geklärt sind: - Es ist noch nicht entschieden, ob die Fes…

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Themen: Bfh , Finanzamt

Erschienen 12. August 2009 auf http://sebastianwenzel.com/blog.

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