Haftstrafen mit und ohne Bewährung im Swissair-Prozess gefordert
am 20.02.2007 von strafblog
Im Verfahren um die Pleite des früheren Schweizer Prestigeunternehmens Swissair hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich plädiert und für die angeklagten früheren Manager des Luftfahrtunternehmens Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 28 Monaten gefordert. Nach einem Bericht des MANAGER MAGAZINS sieht die Strafverfolgungsbehörde den letzten Swissair-Chef Corti als den Hauptverantwortlichen für die Pleite an. Dieser soll deshalb für 28 Monate hinter Gitter und zusätzlich 1,08 Millionen Schweizer Franken Geldbuße bezahlen.
Für den ehemaligen Swissair-Verwaltungsratspräsident und Konzernchef Eric Honegger reicht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Buße von 90.000 Franken aus, für den ehemaligen Konzernchef Philippe Bruggisser fordert sie eine Gefängnisstrafe von 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Bußzahlung von 400.000 Franken.
Für 8 ehemalige Verwaltungsräte der 2001 endgülig insolvent gewordenen Swissair wurden Gefängnisstrafen zwischen sechs und zehn Monaten auf Bewährung und Geldbußen zwischen 38.000 und 540.000 Franken beantragt.
Mit ihren Anträgen blieb die Staatsanwaltschaft weit unter dem maximalen Strafmaß von siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Ungetreue Geschäftsführung, Gläubigerschädigung oder Urkundenfälschung wird den Angeklagten unter anderem vorgeworfen. Der Schuldenberg der Swissair belief sich zuletzt auf rund 17 Milliarden Schweizer Franken, das entspricht 11,5 Milliarden Euro.
Die Verteidiger der Angeklagten, die sich allesamt für nicht schuldig erklärt haben, plädiert in der nächsten Woche.
Autor: RA Rainer Pohlen
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