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Haftstrafe für Gotteskrieger

am 12.01.2006 von http://www.strafblog.de

Soeben in der Online-Ausgabe des STERN gelesen:

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht München einen irakischen Kurden zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er hatte Terroristen rekrutiert und in den Irak gebracht.

Im ersten Prozess wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe ist der irakische Kurde Lokman M. zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach den 31-Jährigen am Donnerstag schuldig, Mitglied der irakischen Terrororganisation Ansar al-Islam gewesen zu sein.

Nach Auffassung des Senats hat der Angeklagte so genannte Gotteskrieger rekrutiert und in den Irak gebracht. Zudem habe er Geld und Material für Anschläge beschafft und Landsleute nach Europa geschleust. Die Richter folgten mit dem Urteil voll dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten ein deutlich niedrigeres Strafmaß gefordert.

Der Vorsitzende Richter Bernd von Heintschel-Heinegg hob in der Urteilsbegründung hervor, nicht der Islam, sondern die Islamisten seien der Grund für die weltweite Terrorgefahr. Lokman M. sei einer der führenden Köpfe von Ansar al-Islam in Deutschland gewesen.

Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des Angeklagten. Sein Aufruf an die Glaubensbrüder, künftig keine Selbstmordattentate mehr zu verüben, könne als Anhaltspunkt für einen Sinneswandel gewertet werden, befanden die Richter.

Dem Urteil wird weit reichende Bedeutung beigemessen. Es war das erste Verfahren nach dem neuen Strafrechtsparagrafen 129 b, der nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 ins Gesetzbuch aufgenommen wurde und die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt. Noch in diesem Jahr soll es weitere Prozesse nach dem neuen Paragrafen geben. dpa


Anmerkung: Ich war selbst vor einigen Jahren gemeinsam mit dem Kollegen Gerd Meister als Verteidiger in einem ca. 65 Verhandlungstage währenden Staatsschutzverfahren vor dem OLG Düsseldorf tätig. Damals ging es u.a. um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke der Unterstützung islamischer Widerstandsgruppen in Algerien sowie um Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Wir haben damals manchen Einblick in die Denkweise unserer islamischen Mandanten gewonnen und betrachten seitdem Vieles, was über islamistische Terroranschläge oder deren Unterstützung berichtet wird, aus einer zusätzlichen Perspektive. Natürlich distanzieren wir uns von jedem Terroranschlag, erst recht, wenn er sich gegen völlig Unbeteiligte richtet, aber es verhilft bisweilen zu einem besseren Verständnis, wenn man auch andere Sichtweisen, die z.B. kulturell und religiös geprägt sein können, kennenlernt.


Autor: RA Rainer Pohlen

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