Haftpflichtversicherung für den Architekten durch den Auftraggeber: Haftungsausschluss?

BGH Urteil vom 08.12.2005, VII ZR 138/04 Im vorliegenden Fall war zwischen einem Auftraggeber und einem Architekten vereinbart worden, dass der Auftraggeber für das Bauvorhaben eine Haftpflichtversicherung für den Architekten abschließt, der Architekt jedoch die Kosten hierfür zu tragen hat. Anschließend machte der Auftraggeber gegen den Architekten Haftungsansprüche geltend. Dieser wandte ein, durch die Vereinbarung über die Haftpflichtversicherung sei ein Haftungsanspruch gegen ihn ausgeschlossen. Dem schlossen sich die erste und zweite Instanz an. Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf ...

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Themen: Haftpflichtversicherung

Erschienen 14. Mai 2006 auf http://www.heinicke.com.

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