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Haftpflichtversicherung für den Architekten durch den Auftraggeber: Haftungsausschluss?

am 14.05.2006 von Heinicke und Kollegen

BGH Urteil vom 08.12.2005, VII ZR 138/04
Im vorliegenden Fall war zwischen einem Auftraggeber und einem Architekten vereinbart worden, dass der Auftraggeber für das Bauvorhaben eine Haftpflichtversicherung für den Architekten abschließt, der Architekt jedoch die Kosten hierfür zu tragen hat.
Anschließend machte der Auftraggeber gegen den Architekten Haftungsansprüche geltend. Dieser wandte ein, durch die Vereinbarung über die Haftpflichtversicherung sei ein Haftungsanspruch gegen ihn ausgeschlossen. Dem schlossen sich die erste und zweite Instanz an. Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf ...

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Verfassungsbeschwerde eines Architekten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Topographie des Terrors“ ohne Erfolg

BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 2516/04. Siehe auch: Entscheidung vom 24.11.2004…

Haftung des Fliesenlegers für Restfeuchte des Estrichs

Heinicke und Kollegen / OLG Celle, Urteil vom 14.10.2004, Az: 5 U 34/04 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurückgewiesen) Nach Ausführung von Fliesenarbeiten kommt es zur Rissbildung im Estrich. Dies beruhte, wie nach Durchführung der Beweisaufnahme festges…

Voraussetzungen einer Schlussrechnung des Architekten und Bindungswirkung hieran

Heinicke und Kollegen / BGH-Beschluss vom 22.11.2006, AZ: VII ZR 249/05 Im vorliegenden Fall hatte der Auftraggeber dem Architekten dessen Vertrag gekündigt. Der Architekt hatte daraufhin am 04.12.2002 eine Rechnung erstellt, die er selbst nicht als Schlussrechnung bez…

Duldungsvollmacht des Architekten

Heinicke und Kollegen / OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2003, Az: 23 U 220/02 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurückgewiesen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: VII ZR 4/04) Im vorliegenden Fall hatte der Architekt einem AN regelmäßig Aufträge erteilt. Diese Auftragsert…

Schadensersatzpflicht des Architekten bei fehlender Kostenermittlung/-Verfolgung

Heinicke und Kollegen / (OLG Braunschweig vom 07.02.2002, Aktenzeichen 8 U 10/01) Bei einer Altbausanierung werden die vom Architekten zu Auftragsbeginn geschätzten Kosten überschritten. Der Architekt unterlässt diesbezügliche Hinweise gegenüber dem Bauherrn. Der nach…

Vom Vertrag abweichende fehlerhafte Ausführungspläne: Haftung des Unternehmers

Heinicke und Kollegen / Bedenkenhinweise eines Auftragnehmers bezüglich der Planung des Architekten führen nur dann zu Haftungsfreistellung des Auftragnehmers, wenn schon die vertraglich vereinbarte Planung des Architekten mangelhaft war. Geäußerte Bedenken gegen vom V…

Architektenhonorar: Nachforderung unzulässig

Handakte WebLAWg / Welcher Häuslebauer ärgert sich nicht über Architekten, die entgegen der ursprünglichen Kalkulation immer neue Forderungen stellen. Dabei müssen sich die Kunden keineswegs alles gefallen lassen. Ein Architekt etwa, der im Anschluss an seine Sch…

Sekundärhaftung des Architekten, der nur bis zur Leistungsphase 8 beauftragt ist

Heinicke und Kollegen / OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005, Az: 21 U 66/05 Im vorliegenden Fall war der Architekt mit den Leistungsphasen 1-8 des § 15 HOAI beauftragt. In der Planungsphase entstand ein Fehler, der auch im Rahmen der Bauüberwachung nicht zu korrigier…

Vertragsstrafe bei einer Ausführungsfrist von 35 Werktagen

Heinicke und Kollegen / Kammergericht, Urteil vom 01.06.2007, Akten-zeichen 7 U 190/06 Der Auftraggeber beauftragte den Auftragnehmer mit der Erbringung von Werkleistungen. Im Rechts-streit macht der Auftragnehmer Restwerklohnan-sprüche geltend, gegen die der Auftragg…

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