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Haftpflicht- und Versicherungsvertragsrecht: Bundestag beschließt neues Versicherungsvertragsrecht

am 28.07.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Der Deutsche Bundestag hat am 05. Juli 2007 die Reform des Versicherungsvertragsrechts verabschiedet.Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908. Um das Versicherungsvertragsrecht mit der rechtspolitischen und -tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wieder in Einklang zu bringen, war eine Gesamtreform erforderlich. Der Entwurf berücksichtigt auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung und des Bundesgerichtshofs, der sich in einer Entscheidung vom 12. Oktober 2005 u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hat.Zu den Regelungen im einzelnen:I. Mehr Verbraucherschutz1) Verbesserte Beratung und Information der VersicherungsnehmerVersicherer müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages künftig besser beraten und informieren. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren. Wenn Anlass besteht, ist auch im laufenden Vertragsverhältnis zu beraten; will ein Versicherungsnehmer z.B. einen Lebensversicherungsvertrag kündigen, sollte u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen werden, den Vertrag ohne Prämienzahlung fortzusetzen.a) Die Beratung ist auf die Wünsche und Bedürfnisse der Versicherungsnehmer abzustellen; der Rat muss klar und verständlich erteilt werden. Die Beratung muss dokumentiert werden. Im Streitfall erleichtert das dem Versicherungsnehmer die Beweisführung, z.B. wenn er den Versicherer wegen einer fehlerhaften Beratung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will. Der Versicherungsnehmer kann auf Beratung und/oder Dokumentation verzichten, etwa weil es sich um eine einfache Versicherung handelt oder weil er bereits umfassend informiert ist (keine „Zwangsberatung"). Der Verzicht ist allerdings nur wirksam, wenn er durch gesonderte schriftliche Erklärung erfolgt und der Versicherer den Versicherungsnehmer zuvor ausdrücklich auf die nachteiligen Auswirkungen des Verzichts (z.B. die genannten Beweisprobleme) hingewiesen hat. Dadurch wird der Versicherungsnehmer vor einem …

Neues Versicherungsvertragsrecht ab 1. Januar 2008

Anwalt bloggt / Zum 1. Januar 2008 wird die Reform des Versicherungsvertragsrechts in Kraft treten. Es wird dann für alle ab dem 1.01.2008 geschlossenen Versicherungsverträge gelten. Auf laufende Verträge findet bis zum 31. Dezember 2008 altes Recht Anwendung. A…

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrecht

Anwalt bloggt / Das Bundeskabinett hat am 11. Oktober 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen.  Das Gestz soll am  1. Januar 2008 in Kraft treten. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht für die Änderungen in…

Neues Versicherungsvertragsrecht

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Das derzeit geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908 und wurde seitdem immer wieder in einzelnen Punkten überarbeit…

Neues Versicherungsvertragsrecht

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Versicherungsvertragsrechts verabschiedet. Insbesondere ändern sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage folgende Regelungen: I. Verbraucherschutz 1) Beratung und Information der Versicherungsnehmer…

Neues Versicherungsvertragsrecht: Mehr Verbraucherschutz für Versicherte

Bundesjustizministerium / Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. „Versicherte werden durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser gestellt. Wir sorgen bei allen Versicher…

Neues Versicherungs-Vertragsrecht

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundesjustizministerium hat heute die Eckpunkte der Reform des Versicherungsvertragsrechts vorgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis 2008 gegeben, um Änderungen im Recht der Kapital-Lebensversicherungen vorz…

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