Haftentschädigung wird mehr als verdoppelt – der Skandal geht trotzdem weiter

wer unschuldig in Haft saß, also auf Grund eines Fehlurteils oder aufgrund irrtümlichen Tatverdachts dem Rechtsstaat Freiheit und Lebenszeit opfern musste, erhält nach der verabschiedeten Änderung des StrEG statt 11 Euro jetzt 25 Euro pro Tag, das ist die erste erhebliche Anhebung seit 22 Jahren (!), damals 20 DM. Der Skandal bleibt allerdings erhalten – auch 25 Euro sind in Europa ein vergleichsweise niedriger Betrag, in einigen Ländern wird kein fester Betrag, sondern eine Einzelfallregelung getroffen. In der taz von gestern heißt es: „Die Österreicher machen das so. Dort hat sich die Verwaltungspraxis eingebürgert, im Schnitt 100 Euro pro Hafttag zu zahlen. Überhaupt das Ausland: Im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern bildet Deutschland selbst mit der 25-Euro-Regelung immer noch das Schlusslicht. In Luxemburg werden zwischen 25 und 200 Euro pro Tag gezahlt, in den Niederlanden zwischen 70 und 95 und in Spanien kann der Tagessatz bei längerer Haft bis auf 253 Euro pro Tag steigen.“ Neben den 25 Euro kann ein höherer Betrag nur bei Beweis weiterer Schäden gefordert werden. An der Beweislast scheitern viele Ansprüche.

Man sollte den erwähnten taz-Artikel in Gänze lesen, damit man sich einen Eindruck verschaffen kann, worum es geht: über zwei Jahre saß die Arzthelferin de Montgazon wegen angeblichen Mordes in lebenslanger Freiheitsstrafe, bevor sie nachweisen konnte, dass ein Brandgutachten des Berliner LKA mit krassen Fehlern behaftet war (nach dieser Quelle haben die zweifelhaften Methoden des LKA in einiegn Fällen zu Fehlurteilen geführt), der Staat war also doppelt (Justiz, Polizei) "schu…

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Themen: Deutschland , Polizei , Luxemburg , Regelung , Schicksal , Schnitt , Lka , Fehlurteil , Strafverfahrensrecht , Haftentschädigung , Streg , 25 Euro Haftentschädigung

Erschienen 11. Juli 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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