Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei I

Wie angekündigt hier nun der erste Teil häufig gestellter Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei

Frage: Wie unterscheidet sich die türkische Rechtsordnung von unserem Kulturkreis, muss man insbesondere mit einer islamisch geprägten Rechtsordnung rechnen?

Antwort: Auch wenn viele das denken, handelt es sich bei dem türkischen Recht keineswegs um ein exotisches Recht, vielmehr wird dem Europäer vieles vertraut vorkommen. Das Recht der heutigen, modernen Türkei kann ohne Zweifel als europäisches Recht bezeichnet werden. Schon im osmanischen Reich gab es sehr starke Einflüsse des französischen und deutschen Rechts auf das türkische Recht.

Mit der Gründung der Türkischen Republik und den damit einhergehenden Reformen Atatürks beschleunigte sich dieser Prozess enorm. Seither hat das , für das Wirtschaftsleben relevante, türkische Zivilgesetzbuch ( medeni kanunu) wie auch das Obligationengesetzbuch (borçlar kanunu) seine Grundlage im schweizer Recht, ebenso das Zivilprozessrecht. Neben weiteren Gesetzen stammt das türkische Handelsgesetzbuch (ticaret kanunu) aus der Feder eines deutschen Juristen. Die gegenwärtigen Reformbemühungen in diesem Bereich zeigen auch Ähnlichkeiten zum deutschen Recht. Im Zuge der Annäherung der Türkei an die EU setzt sich dieser Prozess fort, in dem auch Bestandteile des europäischen Rechts wie Richtlinien in die türkische Rechtsordnung Eingang finden. Elemente aus dem islamischen Recht finden sich in der türkischen Rechtsordnung allerdings nicht.

Frage: Auf welche Weise kann ein deutsches Unternehmen in der Türkei aktiv werden?

Antwort: Es gibt verschiedene Möglichkeiten für unternehmerisches Engagement in der Türkei. Wer lediglich seine Produkte vertreiben möchte, kann Handelsvertreter oder Vertragshändler einsetzen.

Wer hingegen in der Türkei präsent sein will hat verschiedene Möglichkeiten. Die praktikabelsten sind dabei die Gründung einer Limited Şirketi, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ähnlich der deutschen GmbH oder einer Anonim Şirketi, dem türkischen Pendant der Aktiengesellschaft. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass das türkische Recht abweichend von dem deutschen Recht eine Ein-Mann-Gesellschaft (noch) nicht kennt. Daher ist es für die Gründung einer Limited zwingend erforderlich, dass diese aus zwei Gesellschaftern besteht.

Frage: Sind für die Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmen in der Türkei Genehmigungen erforderlich oder gibt es Beschränkungen für Ausländer?

Antwort: Bis auf wenige Ausnahmen gibt es in der Türkei grundsätzlich keine Beschränkungen oder Genehmigungserfordernisse für ausländische Unternehmen. Zu den genannten Ausnahmen zählt insbesondere der Immobilienerwerb, der einer Genehmigung bedarf. Hingegen gibt es für die Gründung einer Limited weder eine Beschränkung, noch benötigt man eine Genehmigung.

Frage: Wie ve…

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Themen: Handelsgesetzbuch , Zweifel , Handelsvertreter , Häufige Fragen Zum Türkischen Recht

Erschienen 5. August 2010 auf http://www.tuerkisches-recht.com.

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