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Hä? Bussgeldbescheid aus Pisa

am 08.12.2005 von kanzlei-hoenig.info

Der Kollege Jan-Alexander Fortmeyer aus Frankfurt war in Pisa. Offenbar hat er dort mit seinem Auto gegen irgendeine Regel verstoßen. Gegen welche? Die Frage beantwortet Herr Dr. Massimo Bortoluzzi, Polizeikommandant, in seinem Bußgeldbescheid(?):

Die unten augeführte Übertretung konnte im Sinne von Art. 200 Straßenverkehrsordnung nicht angefochten werden, da das Fahrzeug war mit zu horer Geschwindigkeit und unvorsichtig gefahren. Der Polizist könnte das Fahrzeug anhalten nicht..
Aus diesem Grunde ist der von der zuständigen Behörde angegebene Fahrzeuginhaber oder Namensträger des amtlichen Kennzeichens im Sinne der Art. 196 und 201 desselben Gesetzes bis zum Gegenbeweis für die Übertretung verantworlich.

Art der Übertretung:
Er sich sich ließ in anhält das Fahrzeug im Zahlungsparkplatz, ohne in Funktion die Dauerkontrollvorrichtung zu stellen von anhält.

Für die betreffende Übertretung gilt mit befreiender Wirkung die Zahlungsminderung im Sinne von Art. 202 Straßenverkehrsordnung, durch die Überweisung innerhalb von 60 Tagen ab Zustellungsdatum dieser Verfügung von Euro 67,50.


Die Beruffung kann in 60 Tagen von der Bestreitung oder der Bekanntgabe des Verbrechens eingelegt werden. Sie muss zur Präfektur geschickt werden, wo das Verbrechen geschah, und der Polizeistation der Bezirke vorgelegt. Wenn die Präfektur die Tatbestandaufnahme für gültig hält, wird einen Auftrag erteilt, dem gemäss so viel wie die doppelte Rechnung zu bezahlen ist, die in dieser Unterlage angezeigt ist. In 60 Tagen von der Bestreitung oder der Bekanntgabe des Verbrechens, kann mann auch dem örtlichen Schiedsrichter einen Einspruchverfahren gemäss dem Strassengesetz Art. 205 vorlegen (Konstitutionsgerichtshof Spruchnummer 255 20.06.1994 und Spruchnummer 311 …

Pisa 2005

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RA Carsten R. Hoenig

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