Cybercrime: BVerfG zu § 202 c Abs. 1 Nr. 2 StGB
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 29. Juni 2009 — Im Zusammenhang mit Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden betreffend die Vorschrift § 202 c StGB hat sich das BVerfG grundleg…
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine Entscheidung zum so genannten Hackerparagraph § 202c Strafgesetzbuch (StGB) gefällt, das die Diskussion um diese Vorschrift verringern wird. Nach Abs. 1 Nr. 2 der Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Straftat nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten) vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht. Es waren drei Verfassungsbeschwerden gegen diese Vorschrift eingereicht worden, da befürchtet wurde, dass das Verbreiten bzw. Nutzen von Programmen, die zu legalem, aber eben auch zu illegalem Einsatz geeignet sind, strafbar sein könnte (mehr hierzu auf wikipedia.de). Dieser Ansicht erteilte das Bundesverfassungsgericht nun eine Absage: Das Risiko strafrechtlicher Verfolgung sei nicht gegeben: "Das Programm muss mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worden sein, es zur Ausspähung oder zum Abfangen von Daten einzusetzen. Außerdem muss sich diese Absicht objektiv manifestiert haben. Es reicht schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht aus, dass ein Programm - wie das für das so genannte dual use tools gilt - für die Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch besonders geeignet ist." Jedenfalls würde beim Einsatz zu legalen Zwecken der zur Begehung einer Straftat immer benötigte Vorsatz fehlen, eine Straftat nach § 202a bzw. § 202b StG…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Juni 2009 auf http://klawtext.blogspot.com/.
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 29. Juni 2009 — Im Zusammenhang mit Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden betreffend die Vorschrift § 202 c StGB hat sich das BVerfG grundleg…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juni 2009 — Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2233/07 Beschluss vom 18.5.2009, Das Bundesverfassungsgericht hat sich in diesem Beschluss mit dem …
fachanwaltsliste.de | 22. Juni 2009 — Pressemitteilung Nr. 67/2009 vom 19. Juni 2009 Beschluss vom 18. Mai 2009 – 2 BvR 2233/07, 2 BvR 1151/08, 2 BvR 1524/08 – M…
fachanwaltsliste.de | 22. Juni 2009 — Pressemitteilung Nr. 67/2009 vom 19. Juni 2009 Beschluss vom 18. Mai 2009 – 2 BvR 2233/07, 2 BvR 1151/08, 2 BvR 1524/08 – M…
beck-blog | 23. Juni 2009 — "Dual use tools", die sowohl für die Sicherheitsanalyse von Netzwerken als auch zur Begehung von Straftaten nach §§ 202a, 202b …
Internet-Law | 19. Juni 2009 — Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18.05.09 (2 BvR 2233/07 - - 2 BvR 1151/08 - 2 BvR 1524/08) Verfassungsbeschwerd…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juni 2009 — Gesetzestext § 202c StGB wurde durch das Einundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. …
Dr. Behrmann & Härtel | 24. Juni 2009 — Mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität wurde § 202c in das Strafgesetzbuch eingefügt. N…
LAWgical | 19. Juni 2009 — Das BVerfG hat am heutigen Freitag eine Entscheidung zum so genannten "Hackerparagrafen", § 202c StGB bekannt gegeben (siehe auch …
Die herrschende Meinung | 19. Juni 2009 — Das BVerfG hat in seiner heute veröffentlichten Entscheidung die Klage dreier Beschwerdeführer gegen den umstrittenen § 202c …