Hackerparagraph – §202c StGB näher beleuchtet

Mit einer Aktion des iX-Chefredakteurs wurde das Thema “Hackerparagraph” plötzlich in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gerückt:

Jürgen Seeger, Chefredakteur des IT-Magazins iX, das wie heise online vom Heise Zeitschriften Verlag herausgegeben wird, hat sich heute bei der Staatsanwaltschaft Hannover selbst wegen Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten nach Paragraf 202c StGB angezeigt. Grund ist eine Toolsammlung auf der Heft-DVD des iX Special “Sicher im Netz”, mit dem man Schwachstellen in der IT-Infrastruktur aufzeigen, aber auch ausnutzen kann.

Ich hatte dies zum Anlaß genommen, um hier im Blog den §202c StGB näher zu betrachten und zu analysieren.

Hinweis: Diesen Artikel werde ich regelmäßig überarbeiten und auch mit weiteren Fundstellen versehen, um ihn aktuell zu halten. Der Artikel wurde erstmals veröffentlicht am 20.12.2008, zuletzt Aktualisiert am 16.3.2010. Zuletzt eingearbeitet wurden die Aktualisierungen des SK-StGB, 119. Aktualisierungslieferung sowie ein Aufsatz aus der JurPC von Hassemer.

Rn. 1

Der Wortlaut des §202c StGB scheint auf den ersten Blick einfach:

§ 202c

Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

Rn. 2

Doch schon vorab: Der §202c StGB ist in der Anwendung schwierig, was wohl vor allem daran liegt, dass der Wortlaut in einer Gesamtschau mit der Gesetzesbegründung erstmal nahelegt, dass es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt1. Diese Deutung wird in der Literatur erstmal auch bestätigt2 und ist wohl auch vom Gesetzgeber ursprünglich gewollt gewesen3. Letztlich wird es dann aber vom Gesetzgeber selbst schon wieder durch besondere Anforderungen an den Vorsatz4 verwässert5, was zu großen Unsicherheiten führt (dazu später weiter unten).

Rn. 3

Eine besondere Rechtsunsicherheit ruft der §202c Abs.1 Nr.2 StGB bei Programmierern und Presse hervor, hier besonders die Verbreitung (bzw. der Verkauf) von so genannten “Hackertools”, die unstreitig nicht nur auch zur Erhöhung der Sicherheit genutzt werden können, sondern sogar mitunter auch dringend benötigt werden. Ich möchte meine Darstellung hier (erstmal) auf diese Zielgruppe, auch wegen des aktuellen Bezugs, beschränken.

Rn. 4

Es stellen sich für mich, in dieser kurzen Darstellung, folgende Fragen auf die ich eingehen möchte:

Was ist ein geeign… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Stgb , Heise , Staatsanwaltschaft Hannover , Hackerparagraf , Hackerparagraph
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 27. November 2009 auf http://www.internet-strafrecht.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BVerfG: Hackerparagraph - Dual-use-Software fällt nicht unter den objektiven Tatbestand des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Zur Auslegun…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 22. Juni 2009 — 1. Tatobjekt des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB kann nur ein Computerprogramm sein, dessen Zweck die Begehung einer Straftat nach § 202a…

§ 202c StGB: kein Problem für nmap und tcpdump und Kettensägen

Die herrschende Meinung | 11. Juli 2007 — In der letzten Woche war die Aufregung groß wegen des neuen § 202c StGB, der Vorbereitungshandlungen zu den §§ 202a und 202b StGB …

Bundesverfassungsgericht: Zur Auslegung des Hackerparagraphen § 202c StGB - Dual Use Tools

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juni 2009 — Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2233/07 Beschluss vom 18.5.2009, Das Bundesverfassungsgericht hat sich in diesem Beschluss mit dem …

Darstellung zum “Hackerparagraphen”

Datenschutzbeauftragter Online | 20. Dezember 2008 — Ich habe, aus aktuellem Anlass, eine Darstellung zum §202c StGB (dem so genannten “Hackerparagrafen”) erstellt, zu finden hier.…

Gesetzestext: § 202c StGB - Hackerparagraph

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juni 2009 — Gesetzestext § 202c StGB wurde durch das Einundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. …

Das BVerfG erklärt den § 202c StGB

Die herrschende Meinung | 19. Juni 2009 — Das BVerfG hat in seiner heute veröffentlichten Entscheidung die Klage dreier Beschwerdeführer gegen den umstrittenen § 202c …

BVerfG zum Hackerparagrafen § 202 c StGB

JIPS News | 23. Juni 2009 — Mit Beschluss vom 18. Mai 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen § 202c StGB, der das Vorbereit…

Die Vorboten von §202c StGB: Das Ende von Kismac

medien-gerecht | 30. Juli 2007 — Der WLAN-Sniffer Kismac, der von einem deutschen Entwickler programmiert wurde, wird von diesem in nächster Zeit nicht weiteren…

Paragraph Datenschutz: Der neue Paragraf 202c des Strafgesetzbuchs - Hackerparagraf

BERLIN BLAWG | 6. Juli 2007 — Der sog. Hackerparagraf tritt schon sehr bald in Kraft. § 202c StGB - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (1) Wer e…

Dual Use Tools: BVerfG: Einsatz von "dual use tools" nicht nach § 202c Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar

beck-blog | 23. Juni 2009 — "Dual use tools", die sowohl für die Sicherheitsanalyse von Netzwerken als auch zur Begehung von Straftaten nach §§ 202a, 202b …

heise Security - "Hacker-Paragraf": iX-Chefredakteur zeigt sich selbst an

Grund ist eine Toolsammlung auf der Heft-DVD des iX Special "Sicher im Netz", mit dem man Schwachstellen in der IT-Infrastruktur aufzeigen, aber auch ausnutzen kann. Damit verstößt die Toolsammlung gegen den Hacker-Paragrafen 202c StGB.