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HABM: Tarzanschrei

am 09.11.2007 von MarkenBlog

Tarzans berühmter Schrei
Wir wissen alle, dass der von dem US Romanschriftsteller Edgar Rice Burroughs geschaffene Tarzan
bei den Affen einen unverwechselbaren Schrei hat – zumindest in der Filmversion der Geschichte.
Im Laufe der Jahre sind bei dem Europäischen Marken- und Geschmacksmusteramt, HABM, in
Alicante, drei Anmeldungen zur Eintragung dieses, durch den US Filmstar Johnny Weissmüller
berühmt gemachten Schreis als Gemeinschaftsmarke eingegangen.
Die erste Anmeldung vom Februar 2004 enthielt eine grafische Darstellung dieses Schreis. Sie wurde
von den Prüfern des HABM zurückgewiesen, da sie nicht den Anforderungen einer genauen, klaren,
eindeutigen, in sich abgeschlossen, leicht zugänglichen, verständlichen, dauerhaften und objektiven
grafischen Darstellung von Marken entsprach. Die unabhängigen Beschwerdekammern des HABM
bestätigten die Beanstandung des Prüfers durch Entscheidung vom 27. September 2007.

- Die Anmeldung, die ein Sonogramm enthielt, wurde jetzt von den Beschwerdekammern
zurückgewiesen
Jedoch wurde eine zweite Anmeldung, ebenfalls vom Februar 2004, die eine musikalische
Notenschrift enthielt, zur Eintragung zugelassen, da sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllte,
und der „Schrei“, den sie beschreibt, wurde als unterscheidungskräftig angesehen.

- Anmeldung, die eine musikalische Notenschrift enthielt
Zusätzlich durchläuft derzeit eine dritte Anmeldung vom Mai 2006, die das Sonogramm mit einer MP3-
Datei verknüpft, das Eintragungsverfahren. Sie wurde veröffentlicht, so dass interessierte Beteiligte
die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie hiergegen Einwände erheben wollen oder nicht. Dies
wurde durch eine Gesetzesänderung in 2005 ermöglicht, durch die das Amt in die Lage versetzt
wurde, Sonogramme zuzulassen, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung eine MP3-Datei eingereicht
wurde.
Die Zurückweisung der ursprünglichen …

Ahahahaaaaa ®

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Tarzanschrei ®

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Stefan Fuhrken

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