HABM: Gefälschte Zahlungsaufforderungen für Markenanmeldungen

Ein Mandant von uns, für den wir eine Gemeinschaftsmarke beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) angemeldet haben, erhielt wenig später eine Zahlungsaufforderung von der britischen Firma Community T&D Ltd.

Unser Mandant wunderte sich zum Glück über die zweite Zahlungsaufforderung und fragte bei uns nach, bevor er den Betrag zur Zahlung anweisen wollte. Sein Glück. Das Geld wäre vermutlich auf immer und ewig verschwunden gewesen.

Auffällig war der Betrag von € 1.050,00, der für eine Anmeldung in Papierform anfällt. SEWOMA® meldet europäische Marken beim HABM jedoch mit dem sog. e-filling an, wofür lediglich eine Gebühr iHv. € 900,00 anfällt. Es handelt sich also eindeutig um den betrügerischen Versuch, sich beim Markenanmelder an einer nicht amtlichen Gebühr zu bereichern. Weitere Fälschungen von amtlichen Zahlungsaufforderungen finden Sie auf den Seiten des HABM.

SEWOMA® | Die Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz melden Ihre Marken sicher an.

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Themen: Europa , Berlin , Marken , Gewerblicher Rechtsschutz , Habm , Marke , Eu-recht
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 22. September 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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