Haben wir wunschgemäß

Schreiben an eine Bank:

Sehr geehrte Damen und Herren,

… unsere Mandanten haben Sie bereits darüber informiert, dass Herr J. arbeitslos geworden ist. Von daher ist es unseren Mandanten nicht möglich, die monatlichen Darlehensraten von insgesamt 1.100,00 € aufzubringen. Tatsächlich verfügt die Familie J. derzeit nur über Einnahmen, die knapp die Darlehensrate übersteigen. Da unsere Mandanten und ihr 4-jähriger Sohn von etwas leben müssen, können die Raten derzeit einfach nicht gezahlt werden.

Unsere Mandanten haben bereits bei Ihnen vorgesprochen und die Einzugsermächtigung widerrufen. Dennoch wurden die Raten für März, April und Mai 2009 abgebucht. Auch energischer Protest unserer Mandanten stieß bei Ihnen auf taube Ohren.

Wir erklären hiermit nochmals den Widerruf der Einzugsermächtigung.

Da die Abbuchung aufgrund des bereits erfolgten Widerrufes unrechtmäßig war, fordern wir Sie auf, die drei erwähnten Lastschriften wieder dem Konto unserer Mandanten gutzuschreiben.

Vorsorglich machen wir namens und im Auftrag unserer Mandanten auch von deren Recht Gebrauch, die entsprechenden Lastschriften zurückbuchen zu lassen. Wir fordern Sie ausdrücklich auf, die Lastschriften zurückzubuchen. Bekanntermaßen ist hierfür keine Begründung erforderlich. Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob Darlehen und Girokonto bei derselben Bank geführt werden.

Unsere Mandanten werden es nicht akzeptieren, dass Sie eigenmächtig und trotz des erfolgten Widerrufs das Konto belasten. Sollten die Lastschriften nicht bis spätestens 30. Mai 2009 dem Konto wieder gutgeschrieben sein, werden wir unseren Mandanten raten, gerichtlich vorzugehen.

Unseren Mandanten ist bewusst, dass sie eine…

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Themen: Protest

Erschienen 28. Mai 2009 auf http://www.lawblog.de.

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