“Haben und Nichthaben”
am 14.03.2006 von Erbrechtblog
Zur Frage der Formulierung eines Testamentes hat das Landgericht München eine Entscheidung veröffentlicht.
Was bedeutet: “übrige persönliche Habe” ?
Das LG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Erblasser Bankguthaben, Wertpapiere, Sparkassenbriefe, Bar- und Wertpapiervermögen in der Wohnung sowie Kraftfahrzeuge nicht unter diesem Begriff verstanden hat. In dem entschiedenen Fall verfasste der Erblasser ein Testament mit launischen Worten. Er setzte seine Tochter, die Beklagte, zur Alleinerbin ein und sprach im Übrigen hinsichtlich vorhandener Grundstücke Vermächtnisse aus. Dann schrieb er wörtlich: “Das Mobiliar erhält meine Ehefrau. Die übrige persönliche Habe erbt meine Tochter und ihr Ehemann”. Einige Jahre vor dem Tod des Erblassers hatten sich seine Tochter (die Beklagte) und ihr Ehemann (der Kläger) getrennt. Der Erblasser verfügte bei seinem Tod über Vermögen von mehr als 200.000,- Euro in Form von Bankguthaben und Wertpapieren und eines Autos. Die Hälfte dieses Betrages klagte der Kläger in dem Prozess gegen seine ehemalige Ehefrau ein. Er war der Ansicht, unter “übrige persönliche Habe” seien auch Bankguthaben, Wertpapier und Kraftfahrzeuge zu verstehen. Nach dem Testament habe er als Vermächtnisnehmer gegen seine ehemalige Ehefrau als Alleinerbin einen Anspruch auf den Wert der Hälfte dieses Vermögens. Diese Ansicht teilte die Beklagte nicht. Das Gericht musste sich daher mit der Frage befassen, was der Erblasser unter dem Begriff der “übrigen persönlichen Habe” verstanden hatte. Nachdem dieser selbst verstorben war, stellte es im Rahmen der Auslegung des Begriffes auf den mutmaßlichen Willen des Erblassers ab. Bereits nach dem allgemein.en Sprachgebrauch sei unter “persönlicher Habe” kein Vermögen zu verstehen, sondern …
“Haben und Nichthaben”
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Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei unzureichender (externer) Beratung
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Geschäftsführer, die gegen Pflichten verstoßen, haften der GmbH für den entstandenen Schaden (§ 43 Abs. 3 GmbH-Gesetz). Diese gesetzliche Regelung schafft einen weitern Rahmen der persönlichen Haftung eines Geschäftsf…
