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Haben Prominente Rechte - ein weiteres Caroline-Urteil

am 30.04.2007 von http://www.ra-maas.de

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Urteilsgründe einer weiteren Entscheidung im Zusammenhang mit der umfangreichen Auseinandersetzungen zwischen der Fürstin Caroline von Monaco nebst Angehörigen und der Presse veröffentlicht. In diesem Falle handelte es sich um Streitfrage, ob Ernst August von Hannover im Besein seiner Gattin dulden muß, dass er abgelichtet wird.
Information vs. Sensationslust ?

Das deutsche Presse- und Medienrecht ist in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von “Caroline”-Entscheidungen umfassend geprägt und konkretisiert worden. Im Zentrum steht dabei immer die Abwägung, inwieweit Prominente, an denen die Öffentlichkeit ein Informationsinteresse geltend machen kann, Eingriffe in ihr Persönlichkeitsrecht erdulden müssen.
Nunmehr trat Ernst August von Hannover als Kläger auf, weil er im Beisein seiner Gattin, Caroline von Monaco, in St. Moritz abgelichtet worden war. Er begehrte mit seiner Klage künftige Unterlassung der Veröffentlichung jener Bilder. In erster Instanz ging das Verfahren zu seinen Gunsten aus. In zweiter Instanz wurde dieses Urteil jedoch aufgehoben und dies wurde jetzt im revisionsrechtlichen Verfahren auch bestätigt. Dem jüngst verhandelten Fall ging dabei europäische Rechtsprechung voraus, die ein zentrales juristisches Hilfsmodell des deutschen Medienrechts mehr oder minder zu Fall brachte:
Die absolute Person der Zeitgeschichte!
Ursprünglich hatte die deutsche Rechtsprechung die Figur der “absoluten Person der Zeitgeschichte” entwickelt, die aus § 23 KUG als Ausnahmetatbestand abgeleitet wurde. Demnach konnte über das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG derjenige nicht mehr verfügen, der aufgrund
“(…) seines Status und seiner Bedeutung allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit findet, so dass er selbst Gegenstand der Zeitgeschichte ist und deshalb über denjenigen berichtet werden darf. (…)”
Dies galt bis …

BGH : Personenen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von Bildaufnahmen prominenter ohne Einwilligung kann zulässig sein - Caroline von Hannover.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1…

BGH folgt der Caroline-Rechtsprechung des EGMR

LBR-Blog / Welch ein Aufschrei ging durch den Blätterwald, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2004 die von der deutschen Rechtsprechung aufgestellten Kriterien zur Bildberichterstatung von Prominenten als unzulänglich einstufte. Das E…

Adieu absolute Person der Zeitgeschichte, Adieu Pressefreiheit?

medien-gerecht / Der Bundesgerichtshof ist gestern vor dem Fürstenhaus von Monaco auf die Knie gegangen. In einer Grundsatzentscheidung stellte er nun klar, dass auch bei “absoluten Personen der Zeitgeschichte” der Informationswert nicht außer A…

BGH: Männer brauchen viel Zärtlichkeit! Aber nicht immer öffentlich! - Zur Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen in der Presse ohne Einwilligung des Abgebildeten (hier: die Lebensgefährtin von Herbert Grönemeyer)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden; hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Diese Ausnahme gilt aber…

BGH-Caroline: Pressefreiheit hat das Nachsehen

Telemedicus / Persönlichkeitsrechte von Prominenten gestärkt Der BGH hatte sich am vergangenen Dienstag einmal mehr mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Bedingungen Fotos von Personen der Zeitgeschichte zulässig sind. Dass Prominente am liebsten…

BGH-Caroline: Schwächung der Pressefreiheit

Telemedicus / Persönlichkeitsrechte von Prominenten gestärkt Der BGH hatte sich am vergangenen Dienstag einmal mehr mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Bedingungen Fotos von Personen der Zeitgeschichte zulässig sind. Dass Prominente am liebsten…

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