Haben Profi-Fußballer ein Recht auf Beschäftigung?
am 03.07.2007 von http://lawontheblog.kundp.at
Mit dieser Frage hatte sich der Oberste Gerichtshof in einer jüngsten Entscheidung 9 Oba 121/06 v zu beschäftigen. Die Antwort des OGH lautet: ja und nein.
Der 9. Senat des OGH hielt zum einen fest, dass eine Beschäftigungspflicht wie in anderen Sparten (beispielsweise bei Fachärzten) daraus abzuleiten sei, weil mit einer Nichtbeschäftigung sonst zwangsläufig ein Qualitätsverlust verbunden wäre. Hochqualifizierte Arbeitsnehmer haben demgemäß ein besonderes Interesse an der eigenen Erfüllungshandlung. Der OGH hat aber andererseits bei der Entscheidungsfindung auch die Besonderheiten des Mannschaftssportes mit ins Kalkül gezogen. Demgemäß wurde ein Recht auf Einsatz in der Kampfmannschaft selbst, unter Verweis auf die Besonderheiten des Mannschaftssportes, sowie den damit einhergehenden Vereinsinteressen, wie etwa Mannschaftsaufstellung, Taktik und ähnliches nicht zuerkannt. Auch wenn ein Recht auf den Einsatz in der Kampfmannschaft schon verständlicherweise nicht durchsetzbar ist, hat der Berufs-Fußballer dennoch insofern ein Recht auf Beschäftigung, als ihm die Teilnahme zumindest am Training …
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Leidensgerechte Beschäftigung: Zu spätes Arbeitsangebot
andreas-buschmann.net / Manchmal möchten Arbeitnehmer während einer Erkrankung trotz eigentlich fortbestehender Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten. Zum Beispiel dann, wenn der Anspruch auf staatliches Krankengeld zeitlich ausläuft (Aussteuerung). Muss der Arbeitgeber si…
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Paluka.de: Blog / Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV, durch…
Auswirkungen der tarifvertraglichen Verlängerung der Arbeitszeit auf die Altersteilzeit nach TV ATZ - zu BAG, Urt. V. 11.04.2006, Az.: 9 AZR 369/05 - (Arbeitsrecht-Blog.de)
Arbeitsrecht-Blog.de / Mit der Einigung über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 (TV-L) wurde zwischen den Tarifvertragsparteien u.a. die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von Ärzten und Ärztinnen an Universi…
