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Haben Porsche und das Land Niedersachsen kein Stimmrecht bei der VW AG?

am 26.04.2006 von http://notizen.duslaw.eu

Der britische Fonds Hermes will vermutete Absprachen zwischen den Großaktionären
der VW AG geprüft wissen (so berichtet die Financial
Times über einen ihr vorliegenden Brief an VW): Hermes is concerned the
agreement could be a concert party. If evidence of an agreement emerges, the consequences
for the shareholders ... could be rather dramatic, including a loss of voting and
dividend rights or the requirement to launch a takeover bid, the letter says.


Das Land Niedersachsen hält 20,75% und die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hält 21,28%
der Stimmrechte an der Volkswagen AG (Börsenzeitung v. 26.4., S. 9). Die Angaben im
Geschäftsbericht 2005 der VW AG (18,2%; 18,5%) beziehen sich auf die Situation vor
der im Februar 2006 erfolgten Einziehung der eigenen Aktien der VW AG. Verwirrend:
Die Beteiligungsdatenbank
der Bafin notiert die Porsche AG nur mit 10,26%. Wie auch immer, die beiden Großaktionäre
kommen zusammengerechnet auf über 30% der Stimmrechte an der VW AG.


Eine solche Zusammenrechnung ist nach § 30 Abs. 2 WpÜG geboten, wenn das Verhalten
in Bezug auf die Zielgesellschaft auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise
ab(ge)stimmt ist. Wäre den Großaktionären, die sich nach Presseberichten etwa über
die Personalie Vorstandsvorsitzender (Pischetsrieder) bzw. über die Besetzung des
Aufsichtsrats abgesprochen haben sollen, ein solches acting in concert nachzuweisen,
dann …

Vorher bei http://notizen.duslaw.eu (Unternehmensrechtliche Notizen)

» Air Berlin: Börsengang als PLC.

» VGR-Sondertagung zur GmbH-Reform

» Aktionäre auf Absahnertour (?)

» Juristische Online-Dienste: Die großen Vier im Vergleich

» Kaufmann mit beschränkter Haftung - § 4 HGB-E


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